Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)
SR 814.680 · AltlV · 30 Artikel
Altlasten-Verordnung (SR 814.680) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 11, geändert (RO 2017 2589) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 21, geändert (RO 2017 2589) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 9, geändert (RO 2017 2589) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 6a, geändert (RO 2015 5699) in Kraft seit dem 01.01.2016
- Art. 9, geändert (RO 2012 2905) in Kraft seit dem 01.08.2012
- Art. 10, geändert (RO 2012 2905) in Kraft seit dem 01.08.2012
Auszug aus dem Text (30 Artikel)
1 Diese Verordnung soll sicherstellen, dass belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen.…
1 Belastete Standorte sind Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen. Sie umfassen: a. Ablagerungsstandorte: stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und andere Abfall…
Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen nur verändert werden, wenn: a. sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Vorhaben nicht sanier…
Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen nach dieser Verordnung müssen dem Stand der Technik entsprechen und von den Pflichtigen dokumentiert werden.…
1 Die Behörde ermittelt die belasteten Standorte, indem sie vorhandene Angaben wie Karten, Verzeichnisse und Meldungen auswertet. Sie kann von den Inhabern oder Inhaberinnen der Standorte oder von Dritten Aus…
1 Die Behörde ergänzt den Kataster mit Angaben über: a. die Überwachungs- oder Sanierungsbedürftigkeit; b. die Ziele und die Dringlichkeit der Sanierung; c. die von ihr durchgeführten oder angeordneten Massnahme…
Eingefügt durch Anhang 6 Ziff. 9 der Abfallverordnung vom 4. Dezember 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016 ( AS 2015 5699 ). Koordination mit der Richt- und Nutzungsplanung Die Behörde berücksichtigt den Kataster in ihrer Richt- und…
1 Auf Grund der Prioritätenordnung verlangt die Behörde für die untersuchungsbedürftigen Standorte innert angemessener Frist die Durchführung einer Voruntersuchung, die in der Regel aus einer historischen und einer te…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
