Législation

Verordnung vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA)

SR 814.600 · VVEA · 62 Artikel

Abfallverordnung (SR 814.600) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (62 Artikel)

Art. 1, Zweck

Diese Verordnung soll: a. Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie die Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden; b. die Belastung d…

Art. 2, Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen sowie für das Errichten und Betreiben von Abfallanlagen. Spezielle Vorschriften zu einzelnen Abfallarten in anderen Gesetzen und Verordnungen des Bu…

Art. 3, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 12. Febr. 2020, in Kraft seit 1. April 2020 ( AS 2020 801 ). Siedlungsabfälle: 1. aus Haushalten stammende Abfälle, 2. aus Unternehmen mit weniger als 250 V…

Art. 4, Abfallplanung

1 Die Kantone erstellen für ihr Gebiet eine Abfallplanung. Sie umfasst insbesondere: a. die Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen; b. die Massnahmen zur Verwertung von Abfällen; c. den Bedarf an Anlagen zur Entsorgung…

Art. 5, Koordination mit der Raumplanung

1 Die Kantone berücksichtigen die raumwirksamen Ergebnisse der Abfallplanung in ihrer Richtplanung. 2 Sie weisen die in der Deponieplanung vorgesehenen Standorte von Deponien in ihren Richtplänen aus…

Art. 6, Berichterstattung

1 Die Kantone erstellen jährlich öffentlich zugängliche Verzeichnisse mit den nachfolgenden Angaben und stellen diese dem BAFU zu: a. Mengen der in Anhang 1 genannten Abfallkategorien Ausdruck gemäss Ziff. I der V v…

Art. 7, Information und Beratung

1 Die Umweltschutzfachstellen informieren und beraten Private und Behörden darüber, wie Abfälle vermieden oder entsorgt werden können. Unter anderem informieren sie über die Verwertung von Abfällen und über M…

Art. 8, Ausbildung

Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt dafür, dass bei der Aus- und Weiterbildung von Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen ausüben, der…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).