Verordnung des EDI vom 29. Januar 2026 über die Personen- oder Umgebungsdosimetrie (Dosimetrieverordnung, DoV)
SR 814.501.43 · DoV · 53 Artikel
Dosimetrieverordnung (SR 814.501.43) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (53 Artikel)
Diese Verordnung regelt die technischen Bestimmungen zur Personen- und Umgebungsdosimetrie, insbesondere die Anforderungen an die Dosimetriesysteme, die Durchführung der Dosimetrie und die Dosisermittlung.…
Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 und den Anhängen 1 und 4 der StSV und zusätzlich diejenigen nach Anhang 1 dieser Verordnung.…
Die anerkennenden Behörden nach Artikel 68 StSV beaufsichtigen die Personendosimetriestellen.…
Die Anerkennung der Personendosimetriestelle erstreckt sich insbesondere auf folgende Gegenstände: a. Festlegung der Messgrössen; b. Strahlenarten und Radionuklide, die gemess…
Die anerkennenden Behörden veröffentlichen die Liste der anerkannten Personendosimetriestellen.…
1 Kann die effektive Dosis durch eine Strahlenart nachweisbar nicht mehr als 10 Prozent zur gesamten Jahresdosis einer Person beitragen, so kann im Einverständnis mit der Aufsichtsbehörde die…
1 Die ermittelten Dosiswerte von verpflichteten Personen sind zu protokollieren und zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verfügbar zu halten. 2 Die Dosimetrie ka…
Um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, wird mithilfe der Umgebungsdosimetrie die Umgebungs-Äquivalentdosis H a. zum Nachweis von Direktstrahlung und reflektierter oder gestreuter Strahlung aus B…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
