Législation

Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)

SR 812.121 · BetmG · 70 Artikel

Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (70 Artikel)

Art. 1, Zweck

Dieses Gesetz soll: a. dem unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorbeugen, namentlich durch Förderung der Abstinenz; b. die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu medizinisch…

Art. 1 a, Vier-Säulen-Prinzip

1 Bund und Kantone sehen in folgenden vier Bereichen Massnahmen vor (Vier-Säulen-Prinzip): a. Prävention; b. Therapie und Wiedereingliederung; c. Schadenminderung und Überlebenshilfe; d. Kontrolle und Repression…

Art. 1 b, Verhältnis zum Heilmittelgesetz

SR 812.21 Für Betäubungsmittel, die als Heilmittel verwendet werden, gelten die Bestimmungen des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes sind anwendbar, s…

Art. 2, Begriffe

Nach diesem Gesetz gelten als: a. Betäubungsmittel: b. psychotrope Stoffe: c. Stoffe: d. Präparate: e. Vorläuferstoffe: f. Hilfschemikalien:…

Art. 2 a, Verzeichnis

Das Eidgenössische Departement des Innern führt ein Verzeichnis der Betäubungsmittel, der psychotropen Stoffe sowie der Vorläuferstoffe und der Hilfschemikalien. Es stützt sich hierbei in der Regel auf die Empfehlungen…

Art. 2 b, Regelung für psychotrope Stoffe

Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, gelten die Bestimmungen zu den Betäubungsmitteln auch für die psychotropen Stoffe.…

Art. 3

1 Der Bundesrat kann Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien der Betäubungsmittelkontrolle nach den Bestimmungen des 2. und 3. Kapitels unterstellen. Er kann eine Bewilligungspflicht oder andere weniger weitgehende Überwachungsmassnahme…

Art. 3 a

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).