Législation

Verordnung vom 25. Mai 2011 über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV)

SR 812.121.6 · BetmSV · 46 Artikel

Betäubungsmittelsuchtverordnung (SR 812.121.6) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (46 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Diese Verordnung regelt: a. Massnahmen zur Prävention des problematischen Konsums psychoaktiver Substanzen und zur Prävention suchtbedingter Störungen; b. Therapien und Wiedereingliederung der Personen mit suchtbedingten S…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Abhängigkeit beziehungsweise Sucht: b. betäubungsmittelgestützte beziehungsweise substitutionsgestützte Behan d lung: c. Diacetylmorphin: d. diacetylmorphingestützte Behandlung: e. gute Labo…

Art. 3, Ziele der Prävention

Ziele der Prävention sind: a. den unbefugten Konsum von kontrollierten Substanzen zu verhindern und die Abstinenz zu fördern; b. dem problematischen Konsum und der Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen vorzub…

Art. 4, Förderung von Präventionsprogrammen

1 Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt die zuständigen Bundesstellen, die Kantone, die Gemeinden, öffentliche Institutionen und private Organisationen bei der Planung und der Durchführung…

Art. 5, Meldebefugnis und Früherkennung

Das BAG kann die Kantone bei der Umsetzung von Artikel 3 c…

Art. 6, Ziele der

Ziele der Therapie für Personen mit suchtbedingten Störungen sind: a. therapeutische Einbindung der betroffenen Person; b. Verbesserung der Gesundheit, namentlich durch die Reduktion der psychischen, körperlichen und sozial…

Art. 7, Therapieangebot

Das BAG erarbeitet Empfehlungen zur Finanzierung von Therapien und Wiedereingliederungsmassnahmen.…

Art. 8, Ziele der betäubungsmittelgestützten Behandlung

1 Ziele der betäubungsmittelgestützten Behandlung sind: a. Distanzierung von der Drogenszene; b. Verhinderung der Beschaffungskriminalität; c. risikoarme Formen des Konsums psychoaktive…

Alle 46 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).