Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV)
SR 812.121.1 · BetmKV · 106 Artikel
Betäubungsmittelkontrollverordnung (SR 812.121.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 15, geändert (RO 2022 698) in Kraft seit dem 23.01.2023
- Art. 5, geändert (RO 2022 386) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 6a, geändert (RO 2022 386) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 11, geändert (RO 2022 386) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 12, geändert (RO 2022 386) in Kraft seit dem 01.08.2022
- Art. 5, geändert (RO 2022 386) in Kraft seit dem 01.08.2022
Auszug aus dem Text (106 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien nach Artikel 2 BetmG sowie von Rohmaterialien und Erzeugnis…
In dieser Verordnung bedeuten: a. Durchfuhr: b. Handel: c. Herstellung: d. Medizinalpersonen: e. Spital: f. Unternehmen: g. Verschreiben: verordnen h. kontrollierte Substanzen: i. Zielland:…
1 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bezeichnet die einzelnen kontrollierten Substanzen und bestimmt, welchen Kontrollmassnahmen sie unterliegen. 2 Es erstellt dazu folgende Ve…
1 Die Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anwendbar auf: a. homöopathische Präparate, die zwar kontrollierte Substanzen enthalten, deren Verdünnung aber mehr als D8/C…
1 Die Betriebsbewilligung für den Umgang mit kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b, c und f und mit zugelassenen Arzneimitteln, die kontrollierte Substanzen des Verzeichnisses d enthalten, wird erteil…
Die Bewilligung für die diacetylmorphingestützte Behandlung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erteilt.…
Die Einzelanbaubewilligung wird von der Swissmedic erteilt.…
Die Ein- und Ausfuhrbewilligungen werden von der Swissmedic erteilt.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
