Législation

Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung, MedBV)

SR 811.112.0 · MedBV · 25 Artikel

Medizinalberufeverordnung (SR 811.112.0) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

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Auszug aus dem Text (25 Artikel)

Art. 1, Erteilung der eidgenössischen Diplome

1 Die eidgenössischen Diplome für universitäre Medizinalberufe werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erteilt. 2 Sie werden von der Vorsteherin oder vom Vorsteher des Eidgenössischen Departeme…

Art. 2, Eidgenössische Weiterbildungstitel

1 Es werden folgende eidgenössischen Weiterbildungstitel erteilt: a. Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt nach Anhang 1; b. Fachärztin oder Facharzt in einem Bereich nach Anhang 1; c. Fachzahnärz…

Art. 3, Ausstellung

Die eidgenössischen Diplome und die eidgenössischen Weiterbildungstitel werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen am Datum des Erwerbs ausgestellt.…

Art. 4, Anerkannte Diplome und Weiterbildungstitel aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA

1 Die anerkannten ausländischen Diplome und Weiterbildungstitel aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA sind festgelegt in: a. Anhang III des Abkommen…

Art. 5, Datenbank der MEBEKO

1 Die MEBEKO trägt in einer Datenbank die relevanten Daten ein zu: a. den eidgenössischen Diplomen nach Artikel 5 Absatz 1 MedBG; b. den anerkannten ausländischen Diplomen nach Artikel 15 Absatz 1 MedBG; c. den D…

Art. 6, Richtlinien-Konformitätsbescheinigungen

Die MEBEKO bestätigt gegebenenfalls mit einer Bescheinigung auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers eines eidgenössischen Diploms oder eines eidgenössischen Weiterbildungstitels, dass das Do…

Art. 7, Periodische Prüfung der anerkannten Studiengänge in Chiropraktik

1 Das EDI prüft, ob die internationalen Qualitätsstandards, welche der Akkreditierung der anerkannten Studiengänge in Chiropraktik zugrunde liegen, den Qualitätsanforde…

Art. 8, Qualitätsstandards

Das EDI erlässt die Qualitätsstandards, welche die spezifischen Akkreditierungskriterien für jeden universitären Medizinalberuf konkretisieren.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).