Législation

Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG)

SR 810.31 · StFG · 29 Artikel

Stammzellenforschungsgesetz (SR 810.31) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (29 Artikel)

Art. 1, Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewonnen und zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen. 2 Es soll den mis…

Art. 2, Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten: a. Embryo: Organentwicklung; b. überzähliger Embryo: c. embryonale Stammzelle: d. Parthenote:…

Art. 3, Verbotene Handlungen

1 Es ist verboten: a. einen Embryo zu Forschungszwecken zu erzeugen (Art. 29 Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dez. 1998 ), aus einem solchen Embryo Stammzellen zu gewinnen oder solche zu verwenden…

Art. 4, Unentgeltlichkeit

1 Überzählige Embryonen und embryonale Stammzellen dürfen nicht gegen Entgelt veräussert oder erworben werden. 2 Entgeltlich erworbene überzählige Embryonen und embryonale Stammzellen dürfen nicht verwendet werden.…

Art. 5, Einwilligung nach Aufklärung

1 Ein überzähliger Embryo darf zur Gewinnung embryonaler Stammzellen nur verwendet werden, wenn das betroffene Paar frei und schriftlich eingewilligt hat. Bevor es seine Einwilligung erteilt, ist es mündl…

Art. 6, Unabhängigkeit der beteiligten Personen

Die an der Stammzellengewinnung beteiligten Personen dürfen weder am Fortpflanzungsverfahren des betreffenden Paares mitwirken noch gegenüber den daran beteiligten Personen weisungsbefugt sein.…

Art. 7, Bewilligungspflicht für die Stammzellengewinnung

1 Wer aus überzähligen Embryonen embryonale Stammzellen im Hinblick auf die Durchführung eines Forschungsprojekts gewinnen will, braucht eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit…

Art. 8, Bewilligungspflicht für Forschungsprojekte zur Verbesserung

der Gewinnungsverfahren 1 Wer im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren aus überzähligen Embryonen embryonale Stammzellen gewinnen will, br…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).