Législation

Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV)

SR 784.401 · 112 Artikel

RTVV (SR 784.401) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

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Auszug aus dem Text (112 Artikel)

Art. 1, Angebote von geringer publizistischer Tragweite

(Art. 1 Abs. 2 RTVG) 1 Angebote von geringer publizistischer Tragweite sind Angebote, die von weniger als 1000 Geräten gleichzeitig in einer dem Stand der Technik entsprechenden Qualitä…

Art. 2, Meldepflicht

(Art. 3 Bst. a RTVG) 1 Meldepflichtige Veranstalter haben dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom 12. März 2010, in Kraft seit 1. April 2010 ( AS 2010 965 ). Diese Änd. wurde im ganzen…

Art. 3, Korrespondenzadresse

(Art. 3 Bst. a RTVG) Meldepflichtige Veranstalter müssen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz bezeichnen, an welche insbesondere Mitteilungen, Vorladungen und Verfügungen rechtsgültig zugestellt werden können…

Art. 4, Jugendschutz

(Art. 5 RTVG) 1 Veranstalter von frei empfangbaren Fernsehprogrammen haben jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen oder während ihrer gesamten Sendedauer mit optischen Mitteln zu kennzeichnen. 2 Veranstalter v…

Art. 5, Mindestanteile europäischer Werke und unabhängiger Produktionen

(Art. 7 Abs. 1 RTVG) 1 Veranstalter von nationalen und sprachregionalen Fernsehprogrammen sorgen im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafü…

Art. 6

Aufgehoben durch Art. 38 der V vom 6. Sept. 2023 über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen, mit Wirkung seit 1. Jan. 2024 ( AS 2023 533 ).…

Art. 7, Behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen auf den Kanälen der SRG

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Aug. 2018, in Kraft seit 1. Okt. 2018 ( AS 2018 3209 ). Behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen auf den Kanälen der SRG (Art. 7 Abs. 3 und 24 Abs. 3 RTVG) 1 Die Schweizerische Radio…

Art. 8, Behindertengerechte Aufbereitung durch andere Fernsehveranstalter

(Art. 7 Abs. 3 und 4 RTVG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Mai 2016, in Kraft seit 1. Juli 2016 ( AS 2016 2151 ). 1 Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprac…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).