Législation

Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV)

SR 784.101.1 · 149 Artikel

FDV (SR 784.101.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

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Auszug aus dem Text (149 Artikel)

Art. 1

In dieser Verordnung bedeuten: a. Benutzerin/Benutzer: b. Kundin/Kunde: c. … d. Zugangspreis:…

Art. 2, Umfang des Fernmeldedienstes

Keinen Fernmeldedienst erbringt namentlich, wer Informationen überträgt: a. innerhalb eines Gebäudes; b. auf einer Liegenschaft, auf zwei aneinander grenzenden Liegenschaften oder auf zwei einander gegenü…

Art. 3, Registrierung

1 Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten übermitteln dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zur Registrierung benötigten Angaben und melden ihm diesbezügliche Änderungen umgehend. 2 Registrierte Anbieterinnen, die…

Art. 4, Korrespondenzadresse in der Schweiz

1 Registrierte Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen unter Angabe der einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikat…

Art. 5, Datenlieferung im Rahmen der Amtshilfe

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr stellt dem BAKOM kostenlos die ihm bekannten Adressdaten der Anbieterinnen von Fernmeldediensten zur Verfügung, die für den Vollzug und die Eval…

Art. 6, Recht auf Anschluss einer Fernmeldeendeinrichtung

1 Die Anbieterin von Fernmeldediensten darf den Anschluss von Fernmeldeendeinrichtungen an die entsprechenden Schnittstellen nicht aus technischen Gründen verweigern, wenn diese Fernm…

Art. 7, Schnittstellen von Fernmeldenetzen und -diensten

1 Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen die für den physischen Zugang zu Fernmeldenetzen notwendigen technischen Spezifikationen der Schnittstellen veröffentlichen. 2 Sie müss…

Art. 8, Nutzung des Funkfrequenzspektrums

Für Anbieterinnen, die zur Erbringung ihrer Fernmeldedienste das Funkfrequenzspektrum nutzen, gilt die Verordnung vom 18. November 2020 über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).