Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV)
SR 784.101.1 · 149 Artikel
FDV (SR 784.101.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 97, geändert (RO 2025 318) in Kraft seit dem 01.06.2025
- Art. 16, geändert (RO 2022 849) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 15, geändert (RO 2022 849) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 10e, geändert (RO 2020 6183) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 15, geändert (RO 2022 849) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 18, geändert (RO 2022 849) in Kraft seit dem 01.01.2024
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (149 Artikel)
In dieser Verordnung bedeuten: a. Benutzerin/Benutzer: b. Kundin/Kunde: c. … d. Zugangspreis:…
Keinen Fernmeldedienst erbringt namentlich, wer Informationen überträgt: a. innerhalb eines Gebäudes; b. auf einer Liegenschaft, auf zwei aneinander grenzenden Liegenschaften oder auf zwei einander gegenü…
1 Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten übermitteln dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zur Registrierung benötigten Angaben und melden ihm diesbezügliche Änderungen umgehend. 2 Registrierte Anbieterinnen, die…
1 Registrierte Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen unter Angabe der einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikat…
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr stellt dem BAKOM kostenlos die ihm bekannten Adressdaten der Anbieterinnen von Fernmeldediensten zur Verfügung, die für den Vollzug und die Eval…
1 Die Anbieterin von Fernmeldediensten darf den Anschluss von Fernmeldeendeinrichtungen an die entsprechenden Schnittstellen nicht aus technischen Gründen verweigern, wenn diese Fernm…
1 Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen die für den physischen Zugang zu Fernmeldenetzen notwendigen technischen Spezifikationen der Schnittstellen veröffentlichen. 2 Sie müss…
Für Anbieterinnen, die zur Erbringung ihrer Fernmeldedienste das Funkfrequenzspektrum nutzen, gilt die Verordnung vom 18. November 2020 über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
