Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG)
SR 784.10 · 109 Artikel
FMG (SR 784.10) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 13b, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 13b, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 13a, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 13b, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 3, geändert (RO 2020 6159) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 3, geändert (RO 2020 6159) in Kraft seit dem 01.01.2021
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (109 Artikel)
1 Dieses Gesetz bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hoch stehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. 2 Es soll insbesondere: a.…
Das Gesetz regelt die fernmeldetechnische Übertragung von Informationen, einschliesslich der Übertragung von Radio- und Fernsehprogrammen, soweit das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) nichts an…
In diesem Gesetz bedeuten: a. Informationen: b . Fernmeldedienst: c. fernmeldetechnische Übertragung: c bis öffentlicher Telefondienst: c ter Mehrwertdienst: d. Fernmeldeanlagen: d bis ter … e. Interkonnektion: e bis Mietlei…
1 Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung alle drei Jahre Bericht über: a. die Entwicklung der flächendeckenden schweizweiten Investitionen; b. die Entwicklung der Grundversorgung; c. die Qualität und die P…
1 Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) registriert Anbieterinnen von Fernmeldediensten, die eine der folgenden für die Erbringung von Fernmeldediensten bestimmten Ressourcen nu…
Die zuständige Behörde kann nach ausländischem Recht organisierten Anbieterinnen von Fernmeldediensten die Nutzung von Funkfrequenzen oder Adressierungselement…
Anbieterinnen von Fernmeldediensten mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz müssen: a. die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die branchenüb…
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen den Zugang zu Telefonie und Internet für Personen sperren, welche die Kundenbeziehung nicht über ein Abonnementsverhältnis aufgenommen haben,…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
