Postverordnung vom 29. August 2012 (VPG)
SR 783.01 · 96 Artikel
VPG (SR 783.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2026 3) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 1, geändert (RO 2026 3) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 1, geändert (RO 2026 3) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 1, geändert (RO 2026 3) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 1, geändert (RO 2026 3) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 1, geändert (RO 2026 3) in Kraft seit dem 01.04.2026
Auszug aus dem Text (96 Artikel)
In dieser Verordnung bedeuten: a. Anbieterin: natürliche oder juristische Person, die Kundinnen und Kunden im eigenen Namen gewerbsmässig alle Postdienste nach Artikel 2 Buchstabe a PG anbietet, unabhängig davon, ob sie die…
1 Die Post kann die Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten Postkonzerngesellschaften übertragen. 2 Die PostFinance erfüllt die Verpflichtung zur Grundversorgun…
1 Anbieterinnen, die mit Postdiensten einen jährlichen Umsatzerlös im eigenen Namen von mindestens 500 000 Franken erzielen, haben der Postkommission (PostCom) ihre Betriebsaufnahme innerhalb von zwei Monaten…
1 Die Anbieterin hat der PostCom elektronisch und in Papierform folgende Angaben einzureichen: a. Name, Firma und Adresse; b. Beschreibung der Dienstleistungen; c. Beschreibung der Organisation; d. Angaben zum jährlichen Umsa…
1 Die Anbieterin hat jährlich den Nachweis zu erbringen, dass sie die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhält. 2 Hat eine Anbieterin für den Bereich der Postdienste…
1 Die Anbieterin hat der PostCom mit Unterlagen wie Briefen, E-Mails oder Protokollen nachzuweisen, dass sie mit in der Branche anerkannten, tariffähigen und repräsentativen Personalverb…
Liegt der jährliche Umsatzerlös im eigenen Namen einer nach Artikel 3 Absatz 1 gemeldeten Anbieterin während zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 500 000 Franken, so hat sie der PostCom die Änd…
1 Anbieterinnen, die mit Postdiensten einen jährlichen Umsatzerlös im eigenen Namen von weniger als 500 000 Franken erzielen, haben der PostCom ihre Betriebsaufnahme innerhalb von zwei Monaten zu melden und…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
