Législation

Postverordnung vom 29. August 2012 (VPG)

SR 783.01 · 96 Artikel

VPG (SR 783.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (96 Artikel)

Art. 1, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Anbieterin: natürliche oder juristische Person, die Kundinnen und Kunden im eigenen Namen gewerbsmässig alle Postdienste nach Artikel 2 Buchstabe a PG anbietet, unabhängig davon, ob sie die…

Art. 2, Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung

1 Die Post kann die Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten Postkonzerngesellschaften übertragen. 2 Die PostFinance erfüllt die Verpflichtung zur Grundversorgun…

Art. 3, Ordentliche Meldepflicht

1 Anbieterinnen, die mit Postdiensten einen jährlichen Umsatzerlös im eigenen Namen von mindestens 500 000 Franken erzielen, haben der Postkommission (PostCom) ihre Betriebsaufnahme innerhalb von zwei Monaten…

Art. 4, Angaben

1 Die Anbieterin hat der PostCom elektronisch und in Papierform folgende Angaben einzureichen: a. Name, Firma und Adresse; b. Beschreibung der Dienstleistungen; c. Beschreibung der Organisation; d. Angaben zum jährlichen Umsa…

Art. 5, Nachweis der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen

1 Die Anbieterin hat jährlich den Nachweis zu erbringen, dass sie die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhält. 2 Hat eine Anbieterin für den Bereich der Postdienste…

Art. 6, Nachweis der Erfüllung der Verhandlungspflicht

1 Die Anbieterin hat der PostCom mit Unterlagen wie Briefen, E-Mails oder Protokollen nachzuweisen, dass sie mit in der Branche anerkannten, tariffähigen und repräsentativen Personalverb…

Art. 7, Änderung des jährlichen Umsatzerlöses

Liegt der jährliche Umsatzerlös im eigenen Namen einer nach Artikel 3 Absatz 1 gemeldeten Anbieterin während zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 500 000 Franken, so hat sie der PostCom die Änd…

Art. 8, Vereinfachte Meldepflicht

1 Anbieterinnen, die mit Postdiensten einen jährlichen Umsatzerlös im eigenen Namen von weniger als 500 000 Franken erzielen, haben der PostCom ihre Betriebsaufnahme innerhalb von zwei Monaten zu melden und…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).