Bundesgesetz vom 21. März 2025 über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (Gütertransportgesetz, GüTG)
SR 742.41 · GüTG · 35 Artikel
Gütertransportgesetz (SR 742.41) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (35 Artikel)
Dieses Gesetz regelt: a. den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen; b. den Bau, die Änderung und den Betrieb von Umschlags- und Verladeanlagen.…
In diesem Gesetz gelten als: a. Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) : b. kombinierter Verkehr (KV) : c. Umschlags- und Verladeanlagen: 1. Anschlussgleise: (EBG) weder zur Infrastruktur noch zu den Eisenbahnen gehören, 2. KV-Ums…
1 Dieses Gesetz bezweckt: a. die nachhaltige, insbesondere auf die Reduktion von Treibhausgasen und Luftschadstoffen ausgerichtete Entwicklung des Gütertransports auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen…
1 Der Bundesrat erarbeitet für den Gütertransport ein Konzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 . 2 Er legt darin die Grundlagen fest für die Entwicklung: a. der Rangierbahnhöfe…
1 Die Akteure des Gütertransports auf der Schiene erarbeiten gemeinsam Leitlinien zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes. Die Leitlinien können insbesondere betreffen: a.…
Für den Bau von Umschlags- und Verladeanlagen kann das Enteignungsrecht nach dem Bundesgesetz vom 20. Juni 1930 über die Enteignung geltend gemacht werden.…
1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter. Er berücksichtigt dabei die internationalen Regelwerke. 2 Er regelt insbesondere die Verfahren zur Überprüfung der Konformität v…
1 Die Unternehmen sind im Rahmen der Zusammenarbeit der Armee mit den anderen Akteuren des Sicherheitsverbundes Schweiz nach Artikel 119 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 ve…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
