Législation

Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (Bahninfrastrukturfondsgesetz, BIFG)

SR 742.140 · BIFG · 12 Artikel

Bahninfrastrukturfondsgesetz (SR 742.140) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (12 Artikel)

Art. 1, Fonds

1 Der Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (Bahninfrastrukturfonds) ist ein rechtlich unselbstständiger Fonds mit eigener Rechnung. 2 Das Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 2005 ist subsidiär anwendbar.…

Art. 2, Fondsrechnung

1 Die Fondsrechnung besteht aus einer Erfolgsrechnung, einer Bilanz und einer Investitionsrechnung. 2 Die Erfolgsrechnung weist mindestens aus: a. als Ertrag: 1. die Einlagen in Form von zweckgebundenen Einnahmen, 2. di…

Art. 3, Einlagen

1 Der Bundesrat legt fest, in welcher Höhe die verschiedenen vorgesehenen Finanzmittel dem Bahninfrastrukturfonds zugewiesen werden. 2 Die Beträge nach den Artikeln 87 a Das Eidgenössische Finanzdepartement regelt im Einvern…

Art. 4, Entnahmen

1 Die Bundesversammlung legt gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes mit einfachem Bundesbeschluss die Mittel fest, die dem Bahninfrastrukturfonds jährlich entnommen werden. Die Mittel werden au…

Art. 5, Zahlungsrahmen

1 Die Bundesversammlung beschliesst für die nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a zu bewilligenden Entnahmen jeweils einen vierjährigen Zahlungsrahmen. 2 Der Bundesrat berichtet der Bundesversammlung zusammen mit der Bot…

Art. 6, Verpflichtungskredite

SR 742.101 Die Verpflichtungskredite für Ausbauschritte richten sich nach Artikel 58 EBG.…

Art. 7, Verschuldung, Reserve und Verzinsung

1 Der Bahninfrastrukturfonds darf sich nicht über die Bevorschussung hinaus verschulden. 2 Er bildet ab dem 1. Januar 2020 eine angemessene Reserve. ... 3 Guthaben werden nicht verzinst.…

Art. 8, Genehmigung der Rechnung und Finanzplanung

1 Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung jährlich die Fondsrechnung zur Genehmigung. 2 Er erstellt für den Bahninfrastrukturfonds eine Finanzplanung über drei Jahre. Er bringt sie…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).