Bundesgesetz vom 18. März 2005 über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss-Gesetz, HGVAnG)
SR 742.140.3 · HGVAnG · 13 Artikel
HGV-Anschluss-Gesetz (SR 742.140.3) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 8, geändert (RO 2009 5597 5628) in Kraft seit dem 01.01.2010
Auszug aus dem Text (13 Artikel)
1 Der Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschluss, HGV-Anschluss) soll die Schweiz als Wirtschafts- und Tourismusstandort stärken sowie den inter…
Dieses Gesetz hat die Verwirklichung der ersten Phase des HGV-Anschlusses zum Gegenstand.…
1 Das HGV-Anschluss-Konzept umfasst im Rahmen der bewilligten Mittel die baulichen Massnahmen, die zur Verwirklichung des HGV-Anschlusses erforderlich sind. 2 Die erste Phase des HGV-Anschlusses umfasst Massnahmen auf den Str…
1 Die Infrastrukturbetreiberinnen projektieren und bauen den HGV-Anschluss. 2 Der Bund regelt seine Beziehungen zu den Infrastrukturbetreiberinnen in Vereinbarungen. Darin werden die Strecken, Leistungen, Kosten…
Die Infrastrukturbetreiberinnen vergeben Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge nach der Bundesgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.…
Bei der Verwirklichung des HGV-Anschlusses sind nach dem Grundsatz einer betriebs- und volkswirtschaftlichen Optimierung laufend der bahntechnologische Fortschritt, organisatorische Verbesserungen so…
Die Bundesversammlung bewilligt mittels Bundesbeschluss den Verpflichtungskredit, der für die Verwirklichung der ersten Phase des HGV-Anschlusses notwendig ist.…
Der Bund stellt über den Fonds für die Eisenbahngrossprojekte die bewilligten Mittel wie folgt zur Verfügung: a. Für die Finanzierung der Massnahmen in der Schweiz werden variabel verzinsliche, bedingt rückza…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
