Verordnung vom 28. September 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV)
SR 741.522 · FV · 28 Artikel
Fahrlehrerverordnung (SR 741.522) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 28, geändert (RO 2022 408) in Kraft seit dem 01.04.2023
- Art. 26, geändert (RO 2015 2633) in Kraft seit dem 01.10.2016
- Art. 26, geändert (RO 2015 2633) in Kraft seit dem 01.10.2016
- Art. 26, geändert (RO 2015 2633) in Kraft seit dem 01.10.2016
- Art. 7, geändert (RO 2013 4705) in Kraft seit dem 01.01.2014
- Art. 23, geändert (RO 2013 4705) in Kraft seit dem 01.01.2014
Auszug aus dem Text (28 Artikel)
Diese Verordnung regelt die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, ihre Berufsausübung sowie ihre Weiterbildung.…
In dieser Verordnung werden folgende Begriffe verwendet: a. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen: b. Fahrschule: c. selbstständig erwerbende Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen: d. Arbeitszeit: e. Fahrunterricht: (VZV) einschliesslich…
1 Der Fahrlehrerbewilligung bedürfen Personen, die: a. mehr als einen Fahrschüler oder eine Fahrschülerin pro Jahr ausbilden; b. in einem Betrieb mit der Ausbildung von Angestellten betraut sind,…
Es werden folgende Kategorien von Fahrlehrerbewilligungen erteilt: a. Kategorie A Motorfahrzeuge der Kategorie A und der Unterkategorie A1; b. Kategorie B Motorfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Kategorien…
1 Die Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B wird Personen erteilt, die: a. den eidgenössischen Fachausweis «Fahrlehrer/Fahrlehrerin» (Modulabschluss B) besitzen, wenn dieser die Kompetenzen nach Anhang 1 Ziffer 1 abde…
1 Die Fahrlehrerbewilligung wird vom Wohnsitzkanton erteilt. 2 Personen mit Wohnsitz im Ausland wird die Fahrlehrerbewilligung von demjenigen Kanton erteilt, in dem sie vorwiegend tätig sind. 3 Die…
1 Die für die eidgenössischen Fachausweise «Fahrlehrer/Fahrlehrerin», «Motorradfahrlehrer/Motorradfahrlehrerin» und «Lastwagenfahrlehrer/Lastwagenfahrlehrerin» verantwortliche Organisation der Arbeitswelt…
SR 741.51 Wer als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin tätig ist, muss jederzeit im Besitz der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport nach Artikel 25 VZV sein.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
