Législation

Verordnung vom 28. September 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV)

SR 741.522 · FV · 28 Artikel

Fahrlehrerverordnung (SR 741.522) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (28 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen, ihre Berufsausübung sowie ihre Weiterbildung.…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung werden folgende Begriffe verwendet: a. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen: b. Fahrschule: c. selbstständig erwerbende Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen: d. Arbeitszeit: e. Fahrunterricht: (VZV) einschliesslich…

Art. 3, Erfordernis der Fahrlehrerbewilligung

1 Der Fahrlehrerbewilligung bedürfen Personen, die: a. mehr als einen Fahrschüler oder eine Fahrschülerin pro Jahr ausbilden; b. in einem Betrieb mit der Ausbildung von Angestellten betraut sind,…

Art. 4, Bewilligungskategorien

Es werden folgende Kategorien von Fahrlehrerbewilligungen erteilt: a. Kategorie A Motorfahrzeuge der Kategorie A und der Unterkategorie A1; b. Kategorie B Motorfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Kategorien…

Art. 5, Voraussetzungen

1 Die Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B wird Personen erteilt, die: a. den eidgenössischen Fachausweis «Fahrlehrer/Fahrlehrerin» (Modulabschluss B) besitzen, wenn dieser die Kompetenzen nach Anhang 1 Ziffer 1 abde…

Art. 6, Erteilung der Fahrlehrerbewilligung

1 Die Fahrlehrerbewilligung wird vom Wohnsitzkanton erteilt. 2 Personen mit Wohnsitz im Ausland wird die Fahrlehrerbewilligung von demjenigen Kanton erteilt, in dem sie vorwiegend tätig sind. 3 Die…

Art. 7, Eidgenössische Fachausweise

1 Die für die eidgenössischen Fachausweise «Fahrlehrer/Fahrlehrerin», «Motorradfahrlehrer/Motorradfahrlehrerin» und «Lastwagenfahrlehrer/Lastwagenfahrlehrerin» verantwortliche Organisation der Arbeitswelt…

Art. 8, Voraussetzung zur Berufsausübung

SR 741.51 Wer als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin tätig ist, muss jederzeit im Besitz der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport nach Artikel 25 VZV sein.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).