Législation

Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV)

SR 741.11 · 116 Artikel

VRV (SR 741.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (116 Artikel)

Art. 1, Begriffe

(Art. 1 SVG) 1 Strassen sind die von Motorfahrzeugen, motorlosen Fahrzeugen oder Fussgängern benützten Verkehrsflächen. 2 Öffentlich sind Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen. 3 Autobahnen und Autostr…

Art. 1 a, Ziffern bei Bezeichnungen von Signalen und Markierungen

Die Ziffern in Klammern nach Bezeichnungen von Signalen und Markierungen beziehen sich auf die Abbildungen in Anhang 2 SSV .…

Art. 2, Zustand des Führers

(Art. 31 Abs. 2 und 55 Abs. 7 Bst. a SVG) 1 Wer wegen Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln oder aus einem anderen Grund nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen. 2 Fahrunfähigke…

Art. 2 a, Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss

(Art. 31 Abs. 2 bis ter 1 Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten: a. auf Fahrten des konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Strasse; b. im berufsmässigen…

Art. 3, Bedienung des Fahrzeugs

(Art. 31 Abs. 1 SVG) 1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat f…

Art. 3 a, Tragen von Sicherheitsgurten

(Art. 57 Abs. 5 SVG) 1 Bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen. Die Fahrzeugführer h…

Art. 3 b, Tragen von Schutzhelmen

(Art. 57 Abs. 5 SVG) 1 Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht‑, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt S…

Art. 4, Angemessene Geschwindigkeit

(Art. 32 Abs. 1 SVG) 1 Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können. 2 u…

Alle 116 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).