Législation

Verordnung vom 1. November 2017 über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung, EnFV)

SR 730.03 · EnFV · 238 Artikel

Energieförderungsverordnung (SR 730.03) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (238 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, die aus dem Netzzuschlag nach Artikel 35 EnG finanziert wird.…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. Hybridanlage: Anlage, die mehrere erneuerbare Energieträger zur Elektrizitätsproduktion nutzt; b. Biomasse: sämtliches durch Photosynthese direkt oder indirekt erzeugtes organisches Material…

Art. 3, Neuanlagen

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 ( AS 2024 708 ). Neuanlagen 1 Als Neuanlagen gelten: a. bei Wasserkraftanlagen: Anlagen, die ein hydraulisches Potenzial erstmals nutzen; b. bei den übrigen…

Art. 4, Anlagenleistung

1 Die Leistung einer Anlage bestimmt sich nach Artikel 13 EnV SR 730.01 . 2 Bei Holzkraftwerken bestimmt sich die Leistung nach der vom Hersteller in der Liefervereinbarung genannten Leistung. Ist die Leistung unklar,…

Art. 5, Meldepflicht bei Änderung der berechtigten Person

Ändert sich nach Gesuchseinreichung die berechtigte Person, so ist dies von der bisher berechtigten Person umgehend der Behörde zu melden, die für die Beurteilung des Gesuchs zuständi…

Art. 6, Kategorien von Photovoltaikanlagen

1 Die Photovoltaikanlagen werden in folgende Kategorien unterteilt: a. integrierte Anlagen; b. angebaute oder freistehende Anlagen. 2 Integrierte Anlagen sind Anlagen, die in ein Gebäude integriert…

Art. 7, Grosse und kleine Photovoltaikanlagen

1 Als grosse Photovoltaikanlagen gelten Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW. 2 Als kleine Photovoltaikanlagen gelten: a. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW; b. Anlagen, die um wen…

Art. 7 a, Kategorien von Biomasseanlagen

Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 ( AS 2024 708 ). Kategorien von Biomasseanlagen 1 Als Biogasanlagen gelten Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme aus biogenem Gas, das entweder…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).