Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV)
SR 730.01 · 124 Artikel
EnV (SR 730.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 12, geändert (RO 2025 138) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 12, geändert (RO 2025 138) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 4, geändert (RO 2024 702) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 1, geändert (RO 2024 702) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 1, geändert (RO 2024 702) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 1, geändert (RO 2024 702) in Kraft seit dem 01.01.2025
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (124 Artikel)
Diese Verordnung regelt: a. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 ( AS 2024 702 ). den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung; a bis . Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20.…
1 Produzentinnen und Produzenten von Elektrizität müssen die Produktionsanlage registrieren und die produzierte Elektrizität mitt…
1 Eigentümerinnen und Eigentümer von Herkunftsnachweisen haben Herkunftsnachweise zu entwerten, die: a. für die Stromkennzeichnung verwendet werden; b. Elektrizität betreffen, die von Eisenbahnen verbraucht wird; oder c. f…
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 ( AS 2024 702 ). Herkunftsnachweise des Bundes Der Bund kann Herkunftsnachweise für von ihm produzierte und eingespeiste Elektrizität dem Abnehmer der Ele…
1 Die Stromkennzeichnung nach Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe b EnG muss jährlich mittels Herkunftsnachweis vorgenommen werden, und zwar für jede an Endverbraucherinnen und Endverbraucher gelieferte Kilowattstunde. Bei Eisenbahnen gelte…
Dieser Abschnitt gilt für folgende Brenn- und Treibstoffe: a. flüssige oder gasförmige Brenn- und Treibstoffe, die aus Biomasse oder unter Verwendung anderer erneuerbarer Energieträger hergestellt werden (erneuerbar…
1 Produzenten von Brenn- und Treibstoffen müssen die Produktionsanlage in der Datenbank der Vollzugsstelle registrieren und die Menge der produzierten Brenn- und Treibstoffe mittels Herkunftsnachweis bei der Vollzugsstell…
1 Einen Herkunftsnachweis hat zu entwerten oder von einem beauftragten Dritten entwerten zu lassen, wer: a. den ökologischen Mehrwert eines zugrundeliegenden Brenn- oder Treibstoffs an Endverbraucherinnen oder Endverbrau…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
