Législation

Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)

SR 700 · RPG · 62 Artikel

Raumplanungsgesetz (SR 700) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (62 Artikel)

Art. 1, Ziele

1 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwü…

Art. 2, Planungspflicht

1 Bund, Kantone und Gemeinden erarbeiten die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen und stimmen sie aufeinander ab. 2 Sie berücksichtigen die räumlichen Auswirkungen ihrer übrigen Tätigkeit. 3 Die mit Planu…

Art. 3, Planungsgrundsätze

1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden achten auf die nachstehenden Grundsätze. 2 Die Landschaft ist zu schonen. Insbesondere sollen: a. der Landwirtschaft genügende Flächen geeigneten Kulturlandes, insbeson…

Art. 4, Information und Mitwirkung

1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. 2 Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise…

Art. 5, Ausgleich und Entschädigung

1 Das kantonale Recht regelt einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen. Die Mindestanforderungen richten sich nach den Absätzen 1 bis…

Art. 6, Grundlagen

1 … 2 Für die Erstellung ihrer Richtpläne erarbeiten die Kantone Grundlagen, in denen sie feststellen, welche Gebiete: a. sich für die Landwirtschaft eignen; b. besonders schön, wertvoll, für die Erholung oder als natürlic…

Art. 7, Zusammenarbeit der Behörden

1 Die Kantone arbeiten mit den Behörden des Bundes und der Nachbarkantone zusammen, soweit ihre Aufgaben sich berühren. 2 Einigen sich Kantone untereinander oder mit dem Bund nicht darüber, wie raumwirksam…

Art. 8, Mindestinhalt der Richtpläne

1 Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt: a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll; b. wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung a…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).