Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)
SR 700 · RPG · 62 Artikel
Raumplanungsgesetz (SR 700) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 8, geändert (RO 2026 99) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 18b, geändert (RO 2026 99) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 8, geändert (RO 2026 99) in Kraft seit dem 01.04.2026
- Art. 5, geändert (RO 2014 899) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 5, geändert (RO 2025 640) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 3, geändert (RO 2025 640) in Kraft seit dem 01.01.2026
Auszug aus dem Text (62 Artikel)
1 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwü…
1 Bund, Kantone und Gemeinden erarbeiten die für ihre raumwirksamen Aufgaben nötigen Planungen und stimmen sie aufeinander ab. 2 Sie berücksichtigen die räumlichen Auswirkungen ihrer übrigen Tätigkeit. 3 Die mit Planu…
1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden achten auf die nachstehenden Grundsätze. 2 Die Landschaft ist zu schonen. Insbesondere sollen: a. der Landwirtschaft genügende Flächen geeigneten Kulturlandes, insbeson…
1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. 2 Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise…
1 Das kantonale Recht regelt einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen. Die Mindestanforderungen richten sich nach den Absätzen 1 bis…
1 … 2 Für die Erstellung ihrer Richtpläne erarbeiten die Kantone Grundlagen, in denen sie feststellen, welche Gebiete: a. sich für die Landwirtschaft eignen; b. besonders schön, wertvoll, für die Erholung oder als natürlic…
1 Die Kantone arbeiten mit den Behörden des Bundes und der Nachbarkantone zusammen, soweit ihre Aufgaben sich berühren. 2 Einigen sich Kantone untereinander oder mit dem Bund nicht darüber, wie raumwirksam…
1 Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt: a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll; b. wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung a…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
