Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz, AlkG)
SR 680 · AlkG · 94 Artikel
Alkoholgesetz (SR 680) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 71, geändert (RO 2017 777) in Kraft seit dem 01.06.2024
- Art. 76b, geändert (RO 2017 777) in Kraft seit dem 01.06.2024
- Art. 4, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 5, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 21, geändert (RO 2017 777 5159) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 7, geändert (RO 2017 777 5159) in Kraft seit dem 01.01.2018
Auszug aus dem Text (94 Artikel)
Den Vorschriften dieses Gesetzes sind unterstellt die Herstellung gebrannter Wasser, ihre Reinigung, ihre Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, ihr Verkauf und ihre fiskalische Belastung. Vorbehalten bleibt die Gesetzgebung über das Zollwe…
1 Als «gebrannte Wasser» im Sinne dieses Gesetzes gilt der Äthylalkohol in jeder Form und ohne Rücksicht auf die Art seiner Herstellung. 2 Die ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Erzeugnisse sind, unter Vorbehalt…
1 Das Recht zur Herstellung und zur Reinigung gebrannter Wasser steht ausschliesslich dem Bunde zu. 2 Die Ausübung dieses Rechtes wird in der Regel genossenschaftlichen und anderen privatwirtschaftlichen Unternehmungen durch Brennere…
1 Der Bund erteilt Brennereikonzessionen zur Herstellung und Reinigung gebrannter Wasser, welche das Bundesamt für Zoll und 2 Die Konzessionen mit Übernahmerecht werden erteilt: a. für Hackfruchtbrennereien, d.h. feststehende Brenner…
1 Brennereikonzessionen sollen erteilt werden, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht. 2 Die Konzessionen sollen die rechtzeitige Verwertung der Abfälle und Rückstände des Obst-, Wein- und Zuckerrübenbaue…
1 Die Konzessionen werden auf Gesuch hin durch das BAZG erteilt und erneuert. Sie sind gebührenfrei. 2 Über die Erteilung und Erneuerung der Konzession wird eine Urkunde ausgestellt. 3 Werden Konzessionsbedingungen nicht eingehalten…
1 Die konzessionspflichtigen Brennereien stehen unter der Kontrolle des BAZG. Dieses kann die Kantons- und die Gemeindebehörden zur Mitwirkung heranziehen. 2 Der Konzessionsinhaber hat über die Herkunft der Rohstoffe, die Art, Menge…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
