Législation

Bundesgesetz vom 16. Juni 2017 über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG)

SR 654.1 · 33 Artikel

ALBAG (SR 654.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (33 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten: a. nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Beh…

Art. 2, Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten: a. anwendbares Abkommen: die im Einzelfall anwendbare Vereinbarung nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a oder das im Einzelfall anwendbare Abkommen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b; b. Partnerstaa…

Art. 3, Inhalt

1 Ein länderbezogener Bericht enthält, gegliedert nach den Staaten und Hoheitsgebieten, in denen der multinationale Konzern tätig ist, Angaben über die Umsätze, die entrichteten Steuern, andere Kennzahlen sowie Angaben über di…

Art. 4, Sprache

Der länderbezogene Bericht ist in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch zu erstellen.…

Art. 5, Währung

Der länderbezogene Bericht enthält die finanziellen Angaben in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit des multinationalen Konzerns wesentlichen Währung.…

Art. 6, Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts

1 Multinationale Konzerne, deren Konzernobergesellschaft in der Schweiz ansässig ist und deren jährlicher konsolidierter Umsatz in der Steuerperiode unmittelbar vor der Berichtsst…

Art. 7, Einreichungspflicht des berichtenden Rechtsträgers

Der berichtende Rechtsträger ist verpflichtet, den länderbezogenen Bericht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einzureichen.…

Art. 8, Einreichungspflicht eines anderen in der Schweiz ansässigen konstitutiven Rechtsträgers

1 Die ESTV kann jeden anderen in der Schweiz ansässigen konstitutiven Rechtsträger eines multinationalen Konzerns, dessen jährlicher konsolidiert…

Alle 33 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).