Bundesgesetz vom 16. Juni 2017 über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG)
SR 654.1 · 33 Artikel
ALBAG (SR 654.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 22a, geändert (RO 2021 673) in Kraft seit dem 01.01.2022
Auszug aus dem Text (33 Artikel)
1 Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten: a. nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Beh…
In diesem Gesetz bedeuten: a. anwendbares Abkommen: die im Einzelfall anwendbare Vereinbarung nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a oder das im Einzelfall anwendbare Abkommen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b; b. Partnerstaa…
1 Ein länderbezogener Bericht enthält, gegliedert nach den Staaten und Hoheitsgebieten, in denen der multinationale Konzern tätig ist, Angaben über die Umsätze, die entrichteten Steuern, andere Kennzahlen sowie Angaben über di…
Der länderbezogene Bericht ist in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch zu erstellen.…
Der länderbezogene Bericht enthält die finanziellen Angaben in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit des multinationalen Konzerns wesentlichen Währung.…
1 Multinationale Konzerne, deren Konzernobergesellschaft in der Schweiz ansässig ist und deren jährlicher konsolidierter Umsatz in der Steuerperiode unmittelbar vor der Berichtsst…
Der berichtende Rechtsträger ist verpflichtet, den länderbezogenen Bericht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einzureichen.…
1 Die ESTV kann jeden anderen in der Schweiz ansässigen konstitutiven Rechtsträger eines multinationalen Konzerns, dessen jährlicher konsolidiert…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
