Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAhiG)
SR 651.1 · StAhiG · 44 Artikel
Steueramtshilfegesetz (SR 651.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 5a, geändert (RO 2022 491) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 4a, geändert (RO 2021 673) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 22g, geändert (RO 2019 3161) in Kraft seit dem 01.11.2019
- Art. 18a, geändert (RO 2019 3161) in Kraft seit dem 01.11.2019
- Art. 2, geändert (RO 2019 3161) in Kraft seit dem 01.11.2019
- Art. 1, geändert (RO 2016 5059) in Kraft seit dem 01.01.2017
Auszug aus dem Text (44 Artikel)
1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie beim spontanen Informationsaustausch: a. nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; b. nach an…
1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist für den Vollzug der Amtshilfe zuständig. 2 Schweizerische Gerichte und die nach kantonalem oder kommunalem Recht zuständigen Steuerbehörden können einer Person in einem…
In diesem Gesetz gelten als: a. betroffene Person: b. Informationsinhaberin oder Informationsinhaber : b bis Informationsaustausch auf Ersuchen: c. Gruppenersuchen: d. spontaner Informationsaustausch:…
1 … 2 Das Amtshilfeverfahren wird zügig durchgeführt. 3 Die Übermittlung von Informationen zu Personen, die nicht betroffene Personen sind, ist unzulässig, wenn diese Informationen für die Beurteilung der Steuersituation…
1 Der Bundesrat kann die elektronische Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz vorschreiben. Dabei regelt er die Modalitäten der Durchführung. 2 Die ESTV stellt bei der elektronischen Durchführung von…
1 Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist das Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG) anwendbar. 2 Artikel 22 a…
SR 235.1 Sieht das anwendbare Abkommen vor, dass die informierende Behörde Datenschutzbestimmungen bezeichnen kann, die von der empfangenden Behörde einzuhalten sind, so kann der Bundesrat Vere…
1 Das Ersuchen eines ausländischen Staates muss schriftlich in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch gestellt werden und die im anwendbaren Abkommen vorgesehenen Angaben enthalten. 2 Enthält das anwendbare Abkom…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
