Législation

Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAhiG)

SR 651.1 · StAhiG · 44 Artikel

Steueramtshilfegesetz (SR 651.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (44 Artikel)

Art. 1, Gegenstand und Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie beim spontanen Informationsaustausch: a. nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; b. nach an…

Art. 2, Zuständigkeit

1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist für den Vollzug der Amtshilfe zuständig. 2 Schweizerische Gerichte und die nach kantonalem oder kommunalem Recht zu­stän­digen Steuerbehörden können einer Person in einem…

Art. 3, Begriffe

In diesem Gesetz gelten als: a. betroffene Person: b. Informationsinhaberin oder Informationsinhaber : b bis Informationsaustausch auf Ersuchen: c. Gruppenersuchen: d. spontaner Informationsaustausch:…

Art. 4, Grundsätze

1 … 2 Das Amtshilfeverfahren wird zügig durchgeführt. 3 Die Übermittlung von Informationen zu Personen, die nicht betroffene Personen sind, ist unzulässig, wenn diese Informationen für die Beurteilung der Steuersitua­tion…

Art. 4 a, Elektronische Verfahren

1 Der Bundesrat kann die elektronische Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz vorschreiben. Dabei regelt er die Modalitäten der Durchführung. 2 Die ESTV stellt bei der elektronischen Durchführung von…

Art. 5, Anwendbares Verfahrensrecht

1 Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist das Verwaltungsverfahrens­gesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG) anwendbar. 2 Artikel 22 a…

Art. 5 a, Vereinbarungen über den Datenschutz

SR 235.1 Sieht das anwendbare Abkommen vor, dass die informierende Behörde Daten­schutzbestimmungen bezeichnen kann, die von der empfangenden Behörde einzu­halten sind, so kann der Bundesrat Vere…

Art. 6, Ersuchen

1 Das Ersuchen eines ausländischen Staates muss schriftlich in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch gestellt werden und die im anwendbaren Abkommen vorgesehenen Angaben enthalten. 2 Enthält das anwendbare Abkom…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).