Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG)
SR 642.21 · VStG · 83 Artikel
Verrechnungssteuergesetz (SR 642.21) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 19, geändert (RO 2023 38) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 19, geändert (RO 2023 38) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 35a, geändert (RO 2021 673) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 4a, geändert (RO 2020 4005) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 4a, geändert (RO 2020 4005) in Kraft seit dem 01.01.2023
- Art. 5, geändert (RO 2016 3451) in Kraft seit dem 01.01.2023
Auszug aus dem Text (83 Artikel)
1 Der Bund erhebt eine Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Gewinnen aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017 (BGS), auf Gewinnen aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen…
1 Der Anteil der Kantone am jährlichen Reinertrag der Verrechnungssteuer beträgt 10 Prozent. 2 Er wird jeweils zu Beginn des Folgejahres auf die Kantone verteilt. Als Bemessungsgrundlage dient die Wohnbevölkerung nach dem letzten ver…
1 Was dieses Gesetz als Gegenstand der Verrechnungssteuer oder steuerfrei erklärt, ist der Belastung durch gleichgeartete Kantons- und Gemeindesteuern entzogen; Anstände, die sich auf Grund dieser Bestimmung ergeben, beurteilt das Bu…
1 Gegenstand der Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens sind die Zinsen, Renten, Gewinnanteile und sonstigen Erträge: a. der von einem Inländer ausgegebenen Obligationen, Serienschuldbriefe, Seriengülten und S…
1 Erwirbt eine Gesellschaft oder eine Genossenschaft gestützt auf einen Beschluss über die Herabsetzung des Kapitals oder im Hinblick auf eine Herabsetzung ihres Kapitals eigene Beteiligungsrechte (Aktien, Stammanteile von Gesellsc…
1 Von der Steuer sind ausgenommen: a. die Reserven und Gewinne einer Kapitalgesellschaft gemäss Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) oder Genossenschaft, die bei…
1 Gegenstand der Verrechnungssteuer auf Gewinnen aus Geldspielen sind ausgerichtete einzelne Gewinne, die nicht nach Artikel 24 Buchstaben i–i ter steuerfrei sind. 2 Gegenstand der Verrechnungssteuer auf Gewinnen aus Lotterien und Ge…
1 Gegenstand der Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen sind Kapitalleistungen aus Lebensversicherung sowie Leibrenten und Pensionen, sofern die Versicherung zum inländischen Bestand des Versicherers gehört und bei Eintritt d…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
