Verordnung des EFD vom 11. April 2018 über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)
SR 642.118.2 · QStV · 28 Artikel
Quellensteuerverordnung (SR 642.118.2) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 5a, geändert (RO 2024 586) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 1, geändert (RO 2023 398) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 1, geändert (RO 2023 398) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 1, geändert (RO 2023 398) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 1, geändert (RO 2023 398) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 1, geändert (RO 2023 398) in Kraft seit dem 01.01.2024
Auszug aus dem Text (28 Artikel)
1 Folgende Tarifcodes werden bei den nachstehend aufgeführten Personen für den Quellensteuerabzug angewendet: a. Tarifcode A: b. Tarifcode B: c. Tarifcode C: d. Tarifcode D: über die Alters- und Hinterl…
1 Der Quellensteuerabzug ist im Zeitpunkt der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung der steuerbaren Leistung fällig. Der Schuldner der steuerbaren Leistung muss die Quellenst…
Der Quellensteuer unterworfen sind alle Ersatzeinkünfte aus Arbeitsverhältnissen sowie aus Kranken‑, Unfall‑, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung. Insbesondere gehören dazu Taggelder, Entschädigungen, Teilrenten u…
1 Erhält eine steuerpflichtige Person die Vergütungen von einem nicht in der Schweiz ansässigen Schuldner der steuerbaren Leistung, so wird sie im ordentlichen Verfahren veranla…
1 Die Arbeitgeber müssen die Beschäftigung von Personen, die nach Artikel 83 oder 91 DBG quellensteuerpflichtig sind, der zuständigen Steuerbehörde innert acht Tagen ab Stellenantritt auf dem dafür vorgesehenen Formula…
Der bisherige Arbeitgeber muss der in Frankreich wohnhaften Arbeitnehmerin oder dem in Frankreich wo…
1 Die Kantone legen den Ansatz und die Modalitäten der Bezugsprovision fest. Sie können die Bezugsprovision nach Art und Höhe der steuerbaren Einkünfte sowie nach dem vom Schuldner der steuerbaren Leistung gewählten A…
Hat der Schuldner der steuerbaren Leistung einen zu hohen Quellensteuerabzug vorgenommen und hierüber bereits mit der zuständigen Steuerbehörde abgerechnet, so kann diese den Differenzbetrag direkt der steuerpflichtige…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
