Législation

Verordnung vom 27. Juni 2012 über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV)

SR 642.115.325.1 · MBV · 19 Artikel

Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (SR 642.115.325.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (19 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt, welche Angaben die Arbeitgeber den Steuerbehörden in der Bescheinigung über die Mitarbeiterbeteiligungen machen müssen: a. im Zeitpunkt der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen; b. im Zeitpunkt de…

Art. 2, Vestingperiode

In dieser Verordnung gilt als Vestingperiode die Zeitdauer zwischen dem Erwerb einer Mitarbeiterbeteiligung und dem Entstehen des Ausübungsrechts.…

Art. 3, Ausübungsrecht

1 Das Ausübungsrecht entsteht im Zeitpunkt des Rechtserwerbs (Vesting). 2 Sperrfristen, die nach dem Vesting enden, werden für die Festlegung des Vesting nicht berücksichtigt.…

Art. 4, Bescheinigung über Mitarbeiteraktien

Bescheinigungen über Mitarbeiteraktien müssen die folgenden Angaben enthalten: a. die Bezeichnung des Mitarbeiterbeteiligungsplans; b. das Datum des Erwerbs der Mitarbeiteraktien; c. den Verkehrsw…

Art. 5, Bescheinigung über Mitarbeiteroptionen und Anwartschaften

auf Mitarbeiteraktien 1 Bescheinigungen über Mitarbeiteroptionen, die im Zeitpunkt der Abgabe besteuert werden, müssen sinngemäss die Angaben nach Artikel 4 enthalten. 2 Besch…

Art. 6, Bescheinigung über unechte Mitarbeiterbeteiligungen

Bescheinigungen über Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen müssen sinngemäss die Angaben nach Artikel 5 Absatz 2 enthalten.…

Art. 7, Bescheinigung bei Zuzug der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters

1 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während der Zeit, in der sie oder er im Ausland ansässig war, Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien oder…

Art. 8, Bescheinigung bei Wegzug der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters

1 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während der Zeit, in der sie oder er in der Schweiz ansässig war, Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).