Verordnung vom 27. Juni 2012 über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV)
SR 642.115.325.1 · MBV · 19 Artikel
Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (SR 642.115.325.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (19 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt, welche Angaben die Arbeitgeber den Steuerbehörden in der Bescheinigung über die Mitarbeiterbeteiligungen machen müssen: a. im Zeitpunkt der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen; b. im Zeitpunkt de…
In dieser Verordnung gilt als Vestingperiode die Zeitdauer zwischen dem Erwerb einer Mitarbeiterbeteiligung und dem Entstehen des Ausübungsrechts.…
1 Das Ausübungsrecht entsteht im Zeitpunkt des Rechtserwerbs (Vesting). 2 Sperrfristen, die nach dem Vesting enden, werden für die Festlegung des Vesting nicht berücksichtigt.…
Bescheinigungen über Mitarbeiteraktien müssen die folgenden Angaben enthalten: a. die Bezeichnung des Mitarbeiterbeteiligungsplans; b. das Datum des Erwerbs der Mitarbeiteraktien; c. den Verkehrsw…
auf Mitarbeiteraktien 1 Bescheinigungen über Mitarbeiteroptionen, die im Zeitpunkt der Abgabe besteuert werden, müssen sinngemäss die Angaben nach Artikel 4 enthalten. 2 Besch…
Bescheinigungen über Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen müssen sinngemäss die Angaben nach Artikel 5 Absatz 2 enthalten.…
1 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während der Zeit, in der sie oder er im Ausland ansässig war, Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien oder…
1 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während der Zeit, in der sie oder er in der Schweiz ansässig war, Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
