Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)
SR 642.11 · 240 Artikel
DBG (SR 642.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 24, geändert (RO 2018 5103) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 36, geändert (RO 2025 579) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 14, geändert (RO 2025 579) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 24, geändert (RO 2012 489) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 36, geändert in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 5, geändert (RO 2024 573) in Kraft seit dem 01.01.2025
Auszug aus dem Text (240 Artikel)
Der Bund erhebt als direkte Bundessteuer nach diesem Gesetz: a. eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen; b. Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 10. Okt. 1997 über die Reform der Unternehmensbesteuer…
Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen.…
1 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. 2 Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person, wenn s…
1 Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie: a. Inhaber, Teilhaber ode…
1 Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie: a. Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 14. Juni 2024…
1 Bei persönlicher Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht unbeschränkt; sie erstreckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland. 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpfli…
1 Die natürlichen Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens in der Schweiz steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer für die in der Schweiz steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen entspricht. 2 S…
1 Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Steuerpflichtige in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt oder in der Schweiz steuerbare Werte erwirbt. 2 Die Steuerpflicht endet mit dem Tode oder dem Wegzug…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
