Législation

Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)

SR 642.11 · 240 Artikel

DBG (SR 642.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (240 Artikel)

Art. 1, Gegenstand des Gesetzes

Der Bund erhebt als direkte Bundessteuer nach diesem Gesetz: a. eine Einkommenssteuer von den natürlichen Personen; b. Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 10. Okt. 1997 über die Reform der Unternehmensbesteuer…

Art. 2, Steuererhebung

Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen.…

Art. 3

1 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. 2 Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person, wenn s…

Art. 4, Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke

1 Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie: a. Inhaber, Teilhaber ode…

Art. 5, Andere steuerbare Werte

1 Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie: a. Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 14. Juni 2024…

Art. 6

1 Bei persönlicher Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht unbeschränkt; sie erstreckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland. 2 Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpfli…

Art. 7

1 Die natürlichen Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens in der Schweiz steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer für die in der Schweiz steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen entspricht. 2 S…

Art. 8

1 Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Steuerpflichtige in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt oder in der Schweiz steuerbare Werte erwirbt. 2 Die Steuerpflicht endet mit dem Tode oder dem Wegzug…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).