Législation

Verordnung vom 27. März 2024 über die Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

SR 641.811 · SVAV · 106 Artikel

Schwerverkehrsabgabeverordnung (SR 641.811) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (106 Artikel)

Art. 1, Abgabeobjekt

(Art. 3 SVAG) Der Schwerverkehrsabgabe (Abgabe) unterliegen die folgenden Transportmotorwagen und Transportanhänger im Sinne der Artikel 11 Absatz 1 und 20 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen A…

Art. 2, Von der Abgabe befreite Fahrzeuge

(Art. 4 Abs. 1 SVAG) 1 Folgende Fahrzeuge sind von der Abgabe befreit: a. Fahrzeuge, die für die Armee gekauft, geleast, gemietet oder requiriert worden sind und mit Militärkontrollschildern oder mit…

Art. 3, Pauschal erhobene Abgabe

(Art. 4 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 SVAG) 1 Für die folgenden Fahrzeuge wird die Abgabe pauschal erhoben. Sie beträgt jährlich für: Franken a. schwere Motorwagen für den Personentransport, schwere Personenwagen,…

Art. 4

Fahrzeuge, die der Abgabe unterliegen, haben die vom BAZG bezeichneten Grenzübergangsstellen zu benützen.…

Art. 5, Grundsatz

1 Für die Bemessung der leistungsabhängig erhobenen Abgabe ist das im Fahrzeugausweis eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht massgebend. Dieses richtet sich auch für ausländische Fahrzeuge nach schweizerischem Strassenv…

Art. 6, Begrenzung des massgebenden Gewichts

1 Ist in Fällen nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben b und c das massgebende Gewicht höher als das höchstzulässige Gesamtzugsgewicht, so ist das Gesamtzugsgewicht (Art. 7 Abs. 6 VTS ) das massgebend…

Art. 7, Ausnahmebewilligungen betreffend massgebendes Gewicht

1 Das BAZG kann in Einzelfällen auf Gesuch hin für Fahrzeuge ein anderes massgebendes Gewicht als jenes nach Artikel 5 Absatz 2 festsetzen. 2 Die Abgabe darf dadurch nicht geschmä…

Art. 8, Tarif für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabe unterliegen

1 Für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabe unterliegen, beträgt die Abgabe pro gefahrenen Kilometer und Tonne massgebendes Gewicht: a. 3,26 Rappen für die A…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).