Verordnung vom 27. März 2024 über die Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
SR 641.811 · SVAV · 106 Artikel
Schwerverkehrsabgabeverordnung (SR 641.811) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 107, geändert (RO 2025 776) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 8, geändert (RO 2024 522) in Kraft seit dem 01.01.2025
Auszug aus dem Text (106 Artikel)
(Art. 3 SVAG) Der Schwerverkehrsabgabe (Abgabe) unterliegen die folgenden Transportmotorwagen und Transportanhänger im Sinne der Artikel 11 Absatz 1 und 20 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen A…
(Art. 4 Abs. 1 SVAG) 1 Folgende Fahrzeuge sind von der Abgabe befreit: a. Fahrzeuge, die für die Armee gekauft, geleast, gemietet oder requiriert worden sind und mit Militärkontrollschildern oder mit…
(Art. 4 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 SVAG) 1 Für die folgenden Fahrzeuge wird die Abgabe pauschal erhoben. Sie beträgt jährlich für: Franken a. schwere Motorwagen für den Personentransport, schwere Personenwagen,…
Fahrzeuge, die der Abgabe unterliegen, haben die vom BAZG bezeichneten Grenzübergangsstellen zu benützen.…
1 Für die Bemessung der leistungsabhängig erhobenen Abgabe ist das im Fahrzeugausweis eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht massgebend. Dieses richtet sich auch für ausländische Fahrzeuge nach schweizerischem Strassenv…
1 Ist in Fällen nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben b und c das massgebende Gewicht höher als das höchstzulässige Gesamtzugsgewicht, so ist das Gesamtzugsgewicht (Art. 7 Abs. 6 VTS ) das massgebend…
1 Das BAZG kann in Einzelfällen auf Gesuch hin für Fahrzeuge ein anderes massgebendes Gewicht als jenes nach Artikel 5 Absatz 2 festsetzen. 2 Die Abgabe darf dadurch nicht geschmä…
1 Für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabe unterliegen, beträgt die Abgabe pro gefahrenen Kilometer und Tonne massgebendes Gewicht: a. 3,26 Rappen für die A…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
