Législation

Bundesgesetz vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Gesetz)

SR 641.71 · 81 Artikel

CO<sub>2</sub>-Gesetz (SR 641.71) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

Was sich vorbereitet

Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:

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Auszug aus dem Text (81 Artikel)

Art. 1, Zweck

Dieses Gesetz bezweckt die Umsetzung der im Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) festgelegten Ziele.…

Art. 2, Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten: a. fossile Brennstoffe: b. fossile Treibstoffe: c. Emissionsrechte: d. nationale Bescheinigungen : e. Emissionsminderungszertifikate: zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderu…

Art. 3, Reduktionsziele

1 Der Bund sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen: a. im Jahr 2030 höchstens 50 Prozent der Treibhausgasemissionen im Jahr 1990 betragen; b. im Durchschnitt der Jahre 2021–2030 um mindestens 35 Prozent gegenüber…

Art. 3 a, Massgebende Treibhausgasemissionen

1 Für die Erreichung der Reduktionsziele sind die in der Schweiz ausgestossenen Treibhausgase massgebend. Der Bundesrat bezeichnet die Treibhausgase. 2 Emissionen aus in der Schweiz getankten foss…

Art. 4, Mittel

1 Die Reduktionsziele sollen in erster Linie durch Massnahmen nach diesem Gesetz erreicht werden. 2 Zur Reduktion sollen auch Massnahmen nach anderen Gesetzgebungen beitragen, welche die Treibhausgasemissionen vermindern oder…

Art. 5, Einmalige Anrechnung

Erzielte Emissionsverminderungen und Erhöhungen der Senkenleistung dürfen nur einmal an die Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz angerechnet werden.…

Art. 6, Internationale Bescheinigungen

1 Der Bundesrat legt die Anforderungen fest, die im Ausland erzielte Emissionsverminderungen und Erhöhungen der Senkenleistung erfüllen müssen, damit die dafür ausgestellten internationalen Bescheinigun…

Art. 7, Nationale Bescheinigungen

Der Bundesrat legt die Anforderungen fest, die in der Schweiz erzielte Emissionsverminderungen und Erhöhungen der Senkenleistung erfüllen müssen, damit für diese nationale Bescheinigungen ausgestellt werden.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).