Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
SR 641.20 · MWSTG · 132 Artikel
Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 5, geändert (RO 2024 438) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 8, geändert (RO 2024 438) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 1, geändert (RO 2024 438) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 3, geändert (RO 2024 438) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 8, geändert (RO 2024 438) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 10, geändert (RO 2024 438) in Kraft seit dem 01.01.2025
Auszug aus dem Text (132 Artikel)
1 Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer). Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs…
1 Billettsteuern und Handänderungssteuern, die von den Kantonen und Gemeinden erhoben werden, gelten nicht als gleichartige Steuern im Sinne von Artikel 134 der Bundesverfassung. 2 Sie dürfen erhoben w…
Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: a. Inland: das schweizerische Staatsgebiet mit den Zollanschlussgebieten nach Artikel 3 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 (ZG); b. Gegenstände: bewegliche und unbewegliche Sachen…
1 Solange die Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt dieses Gesetz in den beiden Talschaften nur für Dienstleistungen. 2 Die dem Bund aufgrund von Absatz 1 e…
Der Bundesrat beschliesst die Anpassung der in den Artikeln 31 Absatz 2 Buchstabe c, 35 Absatz 1 bis…
1 Die Überwälzung der Steuer richtet sich nach privatrechtlichen Vereinbarungen. 2 Zur Beurteilung von Streitigkeiten über die Steuerüberwälzung sind die Zivilgerichte zuständig.…
1 Als Ort einer Lieferung gilt der Ort, an dem: a. sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Befähigung, über ihn wirtschaftlich zu verfügen, der Ablieferung oder der Überlassung zum Gebrauch oder zur N…
1 Als Ort der Dienstleistung gilt unter Vorbehalt von Absatz 2 der Ort, an dem der Empfänger oder die Empfängerin der Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für wel…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
