Législation

Zollverordnung des BAZG vom 4. April 2007 (ZV-BAZG)

SR 631.013 · 76 Artikel

ZV-BAZG (SR 631.013) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (76 Artikel)

Art. 1, Kriegsmaterial und Zivilschutzmaterial

(Art. 8 Abs. 2 Bst. m ZG; Art. 29 ZV) Als Kriegsmaterial des Bundes und Zivilschutzmaterial des Bundes und der Kantone gelten die für die Landesverteidigung, für den Schutz der Bevölkerung bei K…

Art. 2, Kosten für Vernichtung im Zollgebiet

(Art. 11 Abs. 4, 12 Abs. 3 und 13 Abs. 4 ZG; Art. 39 ZV) Die Kosten für die Vernichtung von Waren im Zollgebiet trägt die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller.…

Art. 3, Form der summarischen Anmeldung

(Art. 24 Abs. 4 ZG) 1 Die summarische Anmeldung muss in Papierform oder elektronisch erfolgen. Ausgenommen davon sind Waren des Reiseverkehrs. 2 ...…

Art. 4, Frist zur Zollanmeldung

(Art. 25 Abs. 1 ZG) 1 Die anmeldepflichtige Person muss die zugeführten, gestellten und summarisch angemeldeten Waren spätestens am Arbeitstag, der auf die Gestellung folgt, bei der Zollstelle anmelden. 2 Die…

Art. 5, Voranmeldung

(Art. 19 Abs. 1 Bst. b, 25 Abs. 3 und 69 Bst. b ZG) 1 Die anmeldepflichtige Person darf Waren bei der Zollstelle anmelden: a. beim Verbringen der Ware ins Zollgebiet: frühestens am Arbeitstag vor dem Verbringen; b. beim…

Art. 6, Grundsatz

(Art. 28 Abs. 2 ZG) 1 Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch, sofern diese Verordnung nicht eine andere Form vorsieht. 2 Die elektronische Zollanmeldung erfolgt über: a. das System «e-dec» oder das System «NCTS» (2. Abschni…

Art. 6 a, Anmeldung von zur Ausfuhr bestimmten und in offenen Zollagern oder Zollfreilagern eingelagerten Waren

(Art. 28 Abs. 2 ZG) Waren, die zur Ausfuhr veranlagt und anschliessend in einem offenen Zolllager oder in einem Zollfreilager gel…

Art. 6 b, Summarische Ein- und Ausgangsanmeldung zu Sicherheitszwecken

(Art. 112 t Die summarische Ein- und Ausgangsanmeldung zu Sicherheitszwecken erfolgt elektronisch nach den Artikeln 7–9 und 11–17 a…

Alle 76 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).