Verordnung des EFD vom 4. April 2007 über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck (Zollerleichterungsverordnung, ZEV)
SR 631.012 · ZEV · 29 Artikel
Zollerleichterungsverordnung (SR 631.012) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 4, geändert (RO 2011 5325) in Kraft seit dem 01.01.2012
- Art. 13, geändert (RO 2011 5325) in Kraft seit dem 01.01.2012
- Art. 13, geändert (RO 2010 3503) in Kraft seit dem 01.09.2010
Auszug aus dem Text (29 Artikel)
Diese Verordnung gilt für: a. Waren, für die das EFD einen reduzierten Zollansatz verordnet hat; b. Waren mit reduziertem Zollansatz gemäss dem Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986 SR 632.10 .…
In dieser Verordnung bedeuten: a. zollbegünstigte Waren : Waren mit Zollerleichterungen je nach Verwendungszweck nach Artikel 14 Absatz 1 ZG; b. unveränderte Waren : zollbegünstigte Waren, die nicht bearbeitet oder verarbeit…
Anhang 1 legt die Waren, die zu reduzierten Zollansätzen ins Zollgebiet verbracht werden dürfen, die vorgesehene Verwendung und die Zollansätze fest.…
Fassung gemäss Anhang 7 Ziff. 2 der Agrareinfuhrverordnung vom 26. Okt. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 ( AS 2011 5325 ). Zollbefreiung Die Waren nach Anhang 2 der Agrareinfuhrverordnung vom 26. Oktober 2011 SR 916.01 sind zollfrei,…
1 Ein Gesuch um Herabsetzung von Zollansätzen für bestimmte Verwendungen nach Artikel 14 Absatz 1 ZG muss beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ( BAZG ) Die Bez…
1 Bei der Verbringung von Waren ins Zollgebiet muss die zollbegünstigte Person mit ihrer Verpflichtungsnummer in der Zollanmeldung als Importeurin aufgeführt werden, sofern zollbegünstigte Waren…
1 Die zollbegünstigte Person muss dem BAZG auf Verlangen nachweisen, dass sie die Waren der Verwendungsverpflichtung entsprechend verwendet hat. 2 Verwendet sie die Waren im eigenen Betrieb, so muss sie Fabrikatio…
1 Bei jeder Weitergabe von unveränderten Waren im Zollgebiet muss in den Verkaufs- und Lieferdokumenten der Verwendungsvorbehalt nach Anhang 2 angebracht werden. 2 Wer unverändert w…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
