Législation

Zollverordnung vom 1. November 2006 (ZV)

SR 631.01 · 281 Artikel

ZV (SR 631.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (281 Artikel)

Art. 1, Zollausschlussgebiet

(Art. 3 Abs. 3 ZG) 1 Zollausschlussgebiete sind die Talschaften Samnaun und Sampuoir. 2 Die Zollgrenze verläuft gegenüber dem Zollgebiet vom Piz Rots in südöstlicher Richtung über den Piz Chamins zum Stammerspitz…

Art. 2, Zollüberwachung im Zollausschlussgebiet

(Art. 3 Abs. 3 ZG) 1 Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) darf im Zollausschlussgebiet namentlich: a. den Warenverkehr überwachen (Art. 23 ZG); b. sicherheitspolizeiliche Aufgaben…

Art. 3, Grundstücke, Bauten und Anlagen an der Zollgrenze

(Art. 4 Abs. 2 ZG) 1 Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde holt für Bauvorhaben nach Artikel 4 Absatz 2 ZG die Bewilligung des BAZG ein. Sie fügt dem Gesuch die Pläne und Beschreibu…

Art. 4, Bereitstellung von Räumlichkeiten durch Dritte

(Art. 5 Abs. 2 ZG) Dritte im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 ZG sind: a. die zugelassene Versenderin oder der zugelassene Versender; b. die zugelassene Empfängerin oder der zugelassene Empf…

Art. 5, Zollbefreiung auf Grund internationaler Gepflogenheiten

(Art. 8 Abs. 2 Bst. a ZG) Die auf Grund internationaler Gepflogenheiten gewährte Zollbefreiung kann für Waren aus Staaten, die nicht Gegenrecht halten, zeitweilig oder dauernd e…

Art. 6, Waren für Staatsoberhäupter sowie für diplomatische,

(Art. 8 Abs. 2 Bst. a ZG) 1 Waren, die dem persönlichen Gebrauch ausländischer Staatsoberhäupter und der zu deren Haushalt gehörenden Familienmitglieder dienen, sind zollfrei. 2 Di…

Art. 7, Särge, Urnen und Trauerschmuck

(Art. 8 Abs. 2 Bst. a ZG) Zollfrei sind: a. Särge mit Leichen und Urnen mit der Asche verbrannter Leichen; b. Trauerschmuck; c. Trauerkränze, die von Personen mitgeführt werden, die an einem Begräbnis i…

Art. 8, Ehrenpreise, Erinnerungszeichen und Ehrengaben

(Art. 8 Abs. 2 Bst. a ZG) 1 Zollfrei sind: a. Ehrenpreise und Erinnerungszeichen, die von der Empfängerin oder dem Empfänger eingeführt oder an sie oder ihn gesandt werden; b. Ehrengaben…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).