Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die Eidgenössische Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz, FKG)
SR 614.0 · FKG · 22 Artikel
Finanzkontrollgesetz (SR 614.0) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 13, geändert (RO 2020 6077) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 9, geändert (RO 2020 6077) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 6, geändert (RO 2020 6077) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 4, geändert (RO 2017 4883) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 1, geändert (RO 1999 1806) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 2, geändert (RO 2017 4883) in Kraft seit dem 01.01.2018
Auszug aus dem Text (22 Artikel)
1 Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. Sie unterst…
1 Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird von einem Direktor oder einer Direktorin geleitet. Er oder sie wählt das gesamte Personal der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird,…
Die Eidgenössische Finanzkontrolle kann Sachverständige beiziehen, soweit die Durchführung ihrer Aufgabe besondere Fachkenntnisse erfordert oder mit ihrem ordentlichen Personalbestand nicht gewährleistet…
Zuständig für die Ermächtigung zu Aussagen und zur Aktenherausgabe in einem gerichtlichen Verfahren ist der Direktor oder die Direktorin. Er oder sie informiert fünf Arbeitstage im Voraus den Vorsteher oder die Vorsteherin des Dep…
1 Die Eidgenössische Finanzkontrolle übt die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. 2 Sie führt Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch,…
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie überprüft den gesamten Finanzhaushalt auf allen Stufen des Vollzugs des Voranschlags und übt durch Stichproben Kontrollen aus, b…
1 Der Eidgenössischen Finanzkontrolle obliegt die Mitarbeit an Vorschriften über den Kontroll- und Revisionsdienst, das Buchhaltungswesen, den Zahlungsverkehr und die Führung von Inventaren. Sie begutachtet alle Fragen, welche die…
1 Unter Vorbehalt der Sonderregelungen nach Artikel 19 sowie der spezialgesetzlichen Regelungen sind der Finanzaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle unterstellt: a. die Verwaltungseinheiten der zentralen und dezentralen…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
