Verordnung vom 11. November 2020 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)
SR 520.11 · ZSV · 115 Artikel
Zivilschutzverordnung (SR 520.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 43, geändert (RO 2026 174) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 8, geändert (RO 2026 174) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 71, geändert (RO 2025 657) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 70, geändert (RO 2025 657) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 70, geändert (RO 2025 657) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 71, geändert (RO 2025 657) in Kraft seit dem 01.01.2026
Auszug aus dem Text (115 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt den Zivilschutz als Teil des Bevölkerungsschutzes. 2 Sie regelt insbesondere: a. die Schutzdiensttauglichkeit und die Schutzdienstfähigkeit; b. die Schutzdienstpflicht und die Schutzdienstleistung; c. die Sc…
1 Wer aus medizinischer Sicht körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Schutzdienstes genügt, gilt als schutzdiensttauglich. 2 Wer schutzdiensttauglich und aus medizinischer Sicht in der Lage ist, einen…
Die medizinische Beurteilung der Schutzdiensttauglichkeit und der Schutzdienstfähigkeit erfolgt aufgrund von ärztlichen Untersuchungsresultaten, Arztzeugnissen sowie weiteren relevanten Berichten.…
1 Für die medizinische Beurteilung der Schutzdiensttauglichkeit sind die medizinischen Untersuchungskommissionen (UC) nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung vom 24. November 2004 über die medizinische Beurteilung der…
1 Die UC beurteilt anlässlich der Rekrutierung aus medizinischer Sicht die Schutzdiensttauglichkeit von: a. militärdienstuntauglichen Männern mit Schweizer Bürgerrecht; b. Männern, die bei ihrer E…
1 Die Entscheide der UC lauten: a. schutzdiensttauglich; b. schutzdiensttauglich ohne Führen von Motorfahrzeugen des Zivilschutzes; c. zurückgestellt bis …; d. schutzdienstuntauglich. 2 Personen, deren Schutzdiensttauglich…
1 Die UC teilt der zu beurteilenden Person den Entscheid mündlich mit, erläutert ihn und eröffnet ihn zusätzlich schriftlich. Erfolgt die Beurteilung im Abwesenheitsverfahren, so wird der Entscheid nur schrif…
1 Ein Gesuch um erneute medizinische Beurteilung der Schutzdiensttauglichkeit können folgende Personen und Stellen einreichen: a. Schutzdienstpflichtige, die im…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
