Verordnung vom 2. Juli 2008 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)
SR 514.541 · WV · 111 Artikel
Waffenverordnung (SR 514.541) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 24a, geändert (RO 2026 174) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 66c, geändert (RO 2023 735) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 59, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 59a, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 58, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 60, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (111 Artikel)
(Art. 4 Abs. 1 Bst. a WG) 1 Als Feuerwaffen gelten Gegenstände mit einem Patronenhalter, die dafür ausgelegt sind, nur Platzpatronen, Reizstoffe, sonstige aktive Substanzen oder pyrotechnische Signalpa…
(Art. 4 Abs. 1 Bst. b WG) Als Waffen gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit den Reizstoffen nach Anhang 2.…
(Art. 4 Abs. 1 Bst. e WG) Als Waffen gelten Elektroschockgeräte, die nicht den Bestimmungen der Verordnung vom 9. April 1997 über elektrische Niederspannungserzeugnisse entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet d…
(Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG) Als wesentliche Waffenbestandteile gelten: a. bei Pistolen: 1. Griffstück, 2. Verschluss, 3. Lauf; b. bei Revolvern: 1. Rahmen, 2. Lauf, 3. Trommel; c. bei Handfeu…
(Art. 1 Abs. 2 Bst. a, 4 Abs. 2 Bst. a, b und 3 WG) 1 Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen, die speziell für diese Waffen entwickelt ode…
(Art. 4 Abs. 2 bis 1 Als Handfeuerwaffen gelten Feuerwaffen, deren Gesamtlänge 60 cm überschreitet oder die in der Regel zweihändig oder ab Schulter geschossen werden. 2 Als Faustfeuerwaffen gelten Pistol…
(Art. 5 Abs. 1 Bst. a WG) 1 Als militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung gelten Panzerfäuste, Raketen-rohre, Granat- und Minenwerfer, die jeweils von einer einzigen Person getragen u…
(Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG) Seriefeuerwaffen gelten nur dann als zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut, wenn die Seriefeuer-Funktion nicht oder nur mit grossem Aufwand v…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
