Verordnung des VBS vom 26. März 2018 über die Beschaffung, die Nutzung und die Ausserdienststellung von Material (Materialverordnung VBS, MatV)
SR 514.20 · MatV · 23 Artikel
Materialverordnung VBS (SR 514.20) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (23 Artikel)
Diese Verordnung gilt für die Gruppe Verteidigung, für die übrigen Ämter des VBS sowie für die Armee.…
1 In dieser Verordnung bedeuten: a. Material im VBS : b. Armeematerial: c. Ausserdienststellung : 2 Überdies gelten für diese Verordnung die Begriffe, die in den Artikeln 6 und 9 bestimmt sind.…
1 Die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Bedarfsstellen richten sich nach Artikel 16 und Anhang 1 der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung vom 24. Ok…
Soweit Dritte im Auftrag der Verwaltungseinheiten nach Artikel 1 handeln, ist mit diesen Dritten eine mit dieser Verordnung vergleichbare Regelung zu vereinbaren.…
Die Gruppe Verteidigung und das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) regeln die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit.…
1 Der Armeestab ist zuständig für die militärische Gesamtplanung. Er berücksichtigt dabei unter anderem die Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS. 2 Zu den Aufgaben des Armeestabes gehören namentlich: a. die Erbr…
Beschaffungen ausserhalb eines Projektes erfordern einen Beschaffungsauftrag mit Angabe von Beschaffungsgegenstand und Beschaffungsmenge.…
1 Komplexe Beschaffungen werden als Projekte durchgeführt. 2 Die Steuerung, die Führung und die Ausführung von Beschaffungsprojekten werden nach der Projektmanagementmethode HERMES durchgeführt. Die Einzelheiten d…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
