Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP)
SR 512.21 · 122 Artikel
VMDP (SR 512.21) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 106, geändert (RO 2024 685) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 72, geändert (RO 2023 736) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 11, geändert (RO 2023 736) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 16, geändert (RO 2023 736) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 45a, geändert (RO 2023 654) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 21, geändert (RO 2023 736) in Kraft seit dem 01.01.2024
Auszug aus dem Text (122 Artikel)
Diese Verordnung bezweckt eine am Milizprinzip ausgerichtete Erfüllung der Militärdienstpflicht von der Stellungspflicht bis zur Entlassung.…
(Art. 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 2 MG) 1 Schweizerinnen sowie Auslandschweizer können sich schriftlich beim Kommando Ausbildung (Kdo Ausb) zum Militärdienst anmelden. 2 Das Kdo Ausb nimmt die Anmeldung…
(Art. 5 und 7 Abs. 2 MG) 1 Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen (Doppelbürger) und vor der Wohnsitznahme in der Schweiz oder aufgrund einer internationalen Vereinbarun…
(Art. 6 Abs. 1 Bst. a und c MG) 1 Auf Gesuch hin können folgende Personen der Armee auf eine Funktion gemäss der Sollbestandestabelle der Armee zugeteilt (Zuteilung) oder ohne Belegung eines Sollbest…
(Art. 6 Abs. 2 MG) 1 Für zugeteilte und zugewiesene Personen gelten die folgenden Grundsätze: a. Sie leisten den Militärdienst waffenlos; es sei denn für die Funktionsausübung ist die Notwendigkeit einer Bewaffnung gegeben…
(Art. 6 Abs. 2, 42 MG) Zugeteilte oder zugewiesene Personen leisten als: a. angehende Fachoffiziere und Fachoffizierinnen der Armeeseelsorge, des Psychologisch-pädagogischen Dienstes der Armee oder…
(Art. 6 a Der Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht kann elektronisch, als Dienstbüchlein oder in anderer Form abgegeben werden.…
(Art. 6 a Der Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht enthält folgende Daten: a. Personalien; b. Einteilung, Zuteilung oder Zuweisung; c. Grad und Funktion; d. besondere zusätzliche Ausbildungen und Auszeichnungen;…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
