Législation

Verordnung vom 16. Dezember 2009 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIV)

SR 510.911 · 148 Artikel

MIV (SR 510.911) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (148 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen (Daten) in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln der Armee und des Eidgenössischen Departements für Verteidi…

Art. 2, Grundsätze der Datenbearbeitung und Verbund der Informationssysteme

1 Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für: a. die Bearbeitung von Daten nach dieser Verordnung; b. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssy…

Art. 2 a, Verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG) Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben…

Art. 2 a bis, Datenbearbeitung durch Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter

bis Datenbearbeitung durch Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter (Art. 186 Abs. 1 Bst. a und e MIG) Die für den Datenschutz jeweils verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes schliesst mit einer Auftragsbearbeiterin ode…

Art. 2 b, Technische Zusammenführung der Informationssysteme

(Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG) Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank…

Art. 2 c, Protokollierung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. e MIG) 1 Die für den Datenschutz verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes und die von ihr eingesetzten Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter protokollieren bei der automatisierten…

Art. 2 d, Kontrolle, Gewährung und Verweigerung des Zugangs

(Art. 2 a 1 In den nach dem MIG oder dieser Verordnung betriebenen Informationssystemen und Hilfsdatenbanken kann die jeweils zuständige Verwaltungseinheit zwecks Kontrolle, Gewähru…

Art. 2 e, Archivierung der Daten

(Art. 8 MIG) Die als archivwürdig bezeichneten Daten müssen dem Bundesarchiv übermittelt werden.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).