Verordnung vom 16. Dezember 2009 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIV)
SR 510.911 · 148 Artikel
MIV (SR 510.911) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 34b, geändert (RO 2026 173) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 70a, geändert (RO 2026 173) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 1, geändert (RO 2026 173) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 2e, geändert (RO 2026 173) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 34b, geändert (RO 2026 173) in Kraft seit dem 01.06.2026
- Art. 70b, geändert (RO 2026 173) in Kraft seit dem 01.06.2026
Auszug aus dem Text (148 Artikel)
Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen (Daten) in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln der Armee und des Eidgenössischen Departements für Verteidi…
1 Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für: a. die Bearbeitung von Daten nach dieser Verordnung; b. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssy…
(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG) Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben…
bis Datenbearbeitung durch Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter (Art. 186 Abs. 1 Bst. a und e MIG) Die für den Datenschutz jeweils verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes schliesst mit einer Auftragsbearbeiterin ode…
(Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG) Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank…
(Art. 186 Abs. 1 Bst. e MIG) 1 Die für den Datenschutz verantwortliche Verwaltungseinheit des Bundes und die von ihr eingesetzten Auftragsbearbeiterinnen und Auftragsbearbeiter protokollieren bei der automatisierten…
(Art. 2 a 1 In den nach dem MIG oder dieser Verordnung betriebenen Informationssystemen und Hilfsdatenbanken kann die jeweils zuständige Verwaltungseinheit zwecks Kontrolle, Gewähru…
(Art. 8 MIG) Die als archivwürdig bezeichneten Daten müssen dem Bundesarchiv übermittelt werden.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
