Législation

Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG)

SR 510.91 · 208 Artikel

MIG (SR 510.91) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

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Auszug aus dem Text (208 Artikel)

Art. 1, Gegenstand und Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt die Bearbeitung von Personendaten natürlicher und juristischer Personen (Daten), einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, in Informationssystemen und beim Einsatz…

Art. 2, Grundsätze der Datenbearbeitung

1 Soweit es zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben notwendig ist, dürfen die Stellen und Personen nach Artikel 1 Absatz 1 beim Betrieb von Informationssystemen oder beim Einsatz v…

Art. 2 a, Bearbeitung biometrischer Daten

Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 ( AS 2016 4307 ; BBl 2014 6955 ). Bearbeitung biometrischer Daten 1 Die verantwortlichen Organe nach diesem Gesetz können zur Kontrolle des Zugangs zu de…

Art. 2 b, Profiling

Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 ( AS 2023 117 ; BBl 2021 3046 ). Profiling Die verantwortlichen Organe nach diesem Gesetz dürfen ein Profiling, einschliesslich eines Profilings mit hoh…

Art. 3

Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, mit Wirkung seit 1. April 2023 ( AS 2023 117 ; BBl 2021 3046 ).…

Art. 4, Verbund von Informationssystemen

1 Das VBS und seine Verwaltungseinheiten betreiben gemeinsam einen Verbund der in diesem Gesetz und dessen Ausführungsbestimmungen geregelten Informationssysteme. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17.…

Art. 5, Änderungen der Informationssysteme

Der Bundesrat kann Informationssysteme zusammenführen, ersetzen oder aufheben, sofern damit Umfang und Zweck der Datenbearbeitung, insbesondere die Zugriffsrechte, nicht erweitert werden.…

Art. 6, Datenbearbeitung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit

Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. April 2023 ( AS 2023 117 ; BBl 2021 3046 ). Datenbearbeitung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Die zuständigen Behörden und militärischen Kommandos dürfen…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).