Législation

Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (Militärische Plangenehmigungsverordnung, MPV)

SR 510.51 · MPV · 36 Artikel

Militärische Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (36 Artikel)

Art. 1, Zweck und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, die aus vorwiegend militärischen Gründen errichtet, geändert oder umgenutzt werden. 2 Dabei handelt es sich insbesondere um Bau…

Art. 2, Genehmigungsbehörde

Für die Durchführung des militärischen Plangenehmigungsverfahrens ist das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zuständig.…

Art. 3, Verfahrensarten und anwendbares Recht

1 In der Regel wird das ordentliche Plangenehmigungsverfahren angewendet. 2 Das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren wird in den in Artikel 128 Absätze 1 und 2 MG vorgesehenen Fällen angewendet…

Art. 4, Schutz militärischer Anlagen

1 Das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren (Art. 128 a 2 Die Genehmigungsbehörde kann Auflagen und Bedingungen festlegen.…

Art. 5, Genehmigungsfreie Vorhaben

1 Sofern keine schutzwürdigen Interessen der Raumordnung, der Umwelt oder Dritter berührt werden, sind genehmigungsfrei: a. gewöhnliche Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Anlagen; b. geringfügige bauliche Ä…

Art. 6, Sachplan Militär

1 Das VBS stellt die Grobplanung und -abstimmung von militärischen Vorhaben, die sich erheblich auf Raumordnung und Umwelt auswirken, mittels Sachplan Militär sicher. Ausgenommen sind Vorhaben, auf die das Bundesgese…

Art. 7

1 Die Bedürfnisformulierung ist der Genehmigungsbehörde frühzeitig einzureichen. Sie umfasst insbesondere: a. einen groben Projektbeschrieb mit Begründung des Bedürfnisses und der Standortgebundenheit; b. einen Kartenausschnitt mit P…

Art. 8, Einreichung des Gesuchs

1 Das Gesuch mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen ist der Genehmigungsbehörde in der Regel in dreifacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form einzureichen. 2 Die Genehmigungsbehörde kann verlangen, da…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).