Verordnung vom 4. Juli 2007 über den Schutz von Informationen des Bundes (Informationsschutzverordnung, ISchV)
SR 510.411 · ISchV · 25 Artikel
Informationsschutzverordnung (SR 510.411) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 3, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 24, geändert (RO 2020 6011) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 24, geändert (RO 2017 7391) in Kraft seit dem 01.01.2018
- Art. 24, geändert (RO 2014 3543) in Kraft seit dem 01.01.2015
- Art. 18, geändert (RO 2014 3543) in Kraft seit dem 01.01.2015
- Art. 20, geändert (RO 2013 1341) in Kraft seit dem 01.06.2013
Auszug aus dem Text (25 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt den Schutz von Informationen des Bundes und der Armee, soweit er im Interesse des Landes geboten ist. Sie legt insbesondere deren Klassifizierung und Bearbeitung fest. 2 Vorbehalten bleiben spezia…
Diese Verordnung gilt für: a. die Bundesverwaltung nach Artikel 6 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 ; b. die Angehörigen der Armee; c. Organisationen und Personen des öffentl…
In dieser Verordnung bedeuten: a. Informationen: Aufzeichnungen auf Informationsträgern und mündliche Äusserungen; b. Informationsträger: Träger von Informationen irgendwelcher Art, namentlich Schriftstücke und Träger von Te…
1 Wer schutzwürdige Informationen verfasst oder herausgibt, weist sie entsprechend dem Grad ihrer Schutzwürdigkeit einer der folgenden Klassifizierungsstufen zu: a. GEHEIM; b. VERTRAULICH; c. INTERN. 2 Werden I…
1 Als GEHEIM werden Informationen klassifiziert, deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann. Dabei handelt es sich namentlich um Informationen, deren Bekannt…
1 Als VERTRAULICH werden Informationen klassifiziert, deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen Schaden zufügen kann. Dabei handelt es sich namentlich um Informationen, deren Bekanntwerde…
1 Als INTERN werden Informationen klassifiziert: a. deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen Nachteil zufügen kann; und b. die weder als GEHEIM noch als VERTRAULICH klassifiziert werden…
Die Generalsekretärenkonferenz legt in einem Klassifizierungskatalog fest, wie gewisse häufig anfallende schutzwürdige Informationen des Bundes zu klassifizieren sind.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
