Législation

Verordnung vom 21. Februar 2018 über die Verwaltung der Armee (VVA)

SR 510.301 · 134 Artikel

VVA (SR 510.301) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (134 Artikel)

Art. 1

Diese Verordnung regelt die Verwaltungstätigkeiten zugunsten der Milizangehörigen der Armee, namentlich die Organisation, das Soldwesen, die Verpflegung, die Unterkunft sowie die Reisen und Transporte.…

Art. 2, Weisungsbefugnisse

Die Logistikbasis der Armee (LBA) erlässt die für die Verwaltungstätigkeiten notwendigen fachtechnischen Reglemente, Weisungen und Befehle.…

Art. 3, Rechnungsführerin oder Rechnungsführer

1 Rechnungsführerin oder Rechnungsführer in Formationen, Schulen und Kursen für die Truppen- und Fachdienstbuchhaltung, geordnet nach Funktionsstufe, sind: a. Chefin oder Chef Kommissariatsdiens…

Art. 4, Wechsel der Rechnungsführerin oder des Rechnungsführers

1 Beim Wechsel der Rechnungsführerin oder des Rechnungsführers müssen Geschäfte, Buchhaltung, Kassen und Warenvorräte sachgemäss übergeben werden. Die Übergabe ist in einem Prot…

Art. 4 a, Überwachung des Kommissariatsdienstes

Die Kommandantinnen und Kommandanten überwachen den Kommissariatsdienst in ihrem Kommandobereich.…

Art. 5, Kontrollstelle für die Truppenbuchhaltungen

1 Kontrollstelle für die Truppenbuchhaltungen ist, geordnet nach Funktionsstufe: a. die LBA für die Direktunterstellten der Chefin oder des Chef der Armee und für die Stäbe der grossen Verb…

Art. 6, Kontrollen

1 Die Kontrollstellen führen während des Dienstes einer Formation bei den administrativ unterstellten Rechnungsführerinnen und Rechnungsführern unangemeldete Kontrollen durch. 2 Die Kontrollen sind in Diensten von höchsten…

Art. 7, Grundsätze

1 Die LBA legt die Form der Truppenbuchhaltung, die Grundsätze sowie die zu verwendenden Applikationen und Formulare fest. 2 Der Lehrverband Logistik erstellt die Ausbildungsgrundlagen.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).