Législation

Bundesgesetz vom 16. März 2012 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES)

SR 453 · 31 Artikel

BGCITES (SR 453) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (31 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Dieses Gesetz regelt die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, mit Teilen solcher Tiere und Pflanzen sowie mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind. 2 Als geschützte Tier- und Pflanzenart…

Art. 2, Liste der geschützten Arten

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bestimmt in einer Verordnung, welche Arten, Teile und Erzeugnisse der Kontrolle nach diesem Gesetz unterliegen.…

Art. 3, Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten: a. Exemplare geschützter Arten: b. Verkehr: c. verantwortliche Personen: 1. die Personen, die bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Exemplaren geschützter Arten der Anmelde- oder der Bewilligungspfl…

Art. 4, Völkerrechtliche Verträge

1 Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen abschliessen, deren Arten in ihrem Bestand gefährdet sind. 2 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit un…

Art. 5, Information

Der Bund sorgt für die Information der Öffentlichkeit im Bereich der Umsetzung des CITES.…

Art. 6, Anmeldepflicht

1 Wer Exemplare geschützter Arten ein-, durch- oder ausführen will, muss sie der Zollstelle oder einer vom BLV bezeichneten Stelle anmelden. 2 Der Bundesrat regelt die Modalitäten der Anmeldung.…

Art. 7, Bewilligungspflicht

1 Eine Bewilligung des BLV benötigt, wer: a. Exemplare von Arten nach den Anhängen I–III CITES ein-, durch- oder ausführen will; b. lebende Exemplare nicht domestizierter Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien u…

Art. 8, Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht

1 Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht vorsehen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von: a. nicht lebenden Exemplaren geschützter Arten, bei den…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).