Législation

Verordnung vom 11. Dezember 2015 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Verordnung, NagV)

SR 451.61 · NagV · 13 Artikel

Nagoya-Verordnung (SR 451.61) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (13 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Diese Verordnung regelt den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Ressourcen und sich darauf beziehendem traditionellem Wissen sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus dieser Nutzung.…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung gelten als: a. Genetische Ressourcen: b. Genetisches Material: c. Nutzung der genetischen Ressourcen: über die Biologische Vielfalt; d. Nutzende: e. Vermarktung: f. International anerkanntes Konformitäts…

Art. 3, Sorgfaltspflicht

1 Bei der Wahrnehmung der Sorgfaltsplicht nach Artikel 23 n a. das gemäss den Vorschriften des Nagoya-Protokolls ausgestellte international anerkannte Konformitätszertifikat sowie allfällige Informationen über die Nu…

Art. 4, Meldepflicht

1 Die Meldung nach Artikel 23 o 2 Eine Meldung kann auch freiwillig erfolgen, namentlich wenn keine Vermarktung vorgesehen ist. 3 Als Nachweis der Meldung erhält der oder die Nutzende eine Registernummer. 4 Ist die Einha…

Art. 5, Traditionelles Wissen

Für die Nutzenden von sich auf genetische Ressourcen beziehendem traditionellem Wissen nach Artikel 23 p…

Art. 6, Anerkennung von bewährten Verfahren

1 Das BAFU führt ein öffentliches Verzeichnis von Verfahren, bei deren Anwendung Nutzende davon ausgehen können, dass sie die Anforderungen nach den Artikeln 3–5 und 8 erfüllen. 2 Die Aufnahme eine…

Art. 7, Anerkennung von Sammlungen

1 Das BAFU führt unter Berücksichtigung von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 ein öffentliches Verzeichnis von anerkannten Sammlungen, für die der Inhaber oder die Inhaberin gewährleistet, dass: a.…

Art. 8, Zugang zu genetischen Ressourcen im Inland

1 Beim Zugang zu genetischen Ressourcen im Inland hat der oder die Nutzende folgende Information aufzuzeichnen, aufzubewahren und an nachfolgende Nutzende weiterzugeben: a. Name und Adresse…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).