Verordnung vom 13. Januar 2010 über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung, TwwV)
SR 451.37 · TwwV · 20 Artikel
Trockenwiesenverordnung (SR 451.37) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 2, geändert (RO 2017 5409) in Kraft seit dem 01.11.2017
- Art. 3, geändert (RO 2017 5409) in Kraft seit dem 01.11.2017
- Art. 5, geändert (RO 2017 5409) in Kraft seit dem 01.11.2017
- Art. 14, geändert (RO 2013 4145) in Kraft seit dem 01.01.2014
Auszug aus dem Text (20 Artikel)
Mit dieser Verordnung sollen Trockenwiesen und ‑weiden (Trockenwiesen) von nationaler Bedeutung unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Land- und Waldwirtschaft geschützt und gefördert werden.…
1 Das Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwieseninventar) umfasst die in Anhang 1 aufgezählten Objekte. 2 Die Umschreibung der Objekte ist Bestandteil dieser Verordnung, jedoch…
1 Die Umschreibung der Objekte wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) durch Verweis veröffentlicht (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 ). Sie ist in elektronischer Form zugä…
1 Die Kantone legen den genauen Grenzverlauf der Objekte fest. Sie hören dabei die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Nutzungsberechtigten, insbesondere die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafte…
1 Die Kantone können nach Anhören des BAFU Vorranggebiete bezeichnen. Diese umfassen ein Objekt oder mehrere nahe beieinander liegende Objekte sowie angrenzende natürliche oder naturnahe Lebensräume und Strukturelement…
1 Die Objekte sind ungeschmälert zu erhalten. Das Schutzziel umfasst insbesondere: a. die Erhaltung und Förderung der spezifischen Pflanzen- und Tierwelt sowie ihrer ökologischen Grundlagen; b. die Erhaltung der für die Tr…
1 Ein Abweichen vom Schutzziel ist nur zulässig für unmittelbar standortgebundene Vorhaben, die dem Schutz des Menschen vor Naturgefahren oder einem andern überwiegenden öffentlichen Interesse von national…
1 Die Kantone treffen nach Anhören der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie der Nutzungsberechtigten die zur Erreichung des Schutzziels geeigneten Schutz- und Unterhaltsmassnahme…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
