Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV)
SR 443.113 · 135 Artikel
FiFV (SR 443.113) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 6, geändert (RO 2025 840) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 9, geändert (RO 2025 840) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 3, geändert (RO 2025 840) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 3, geändert (RO 2025 840) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 3, geändert (RO 2025 840) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 14, geändert (RO 2025 840) in Kraft seit dem 01.01.2026
Auszug aus dem Text (135 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt die Förderungsinstrumente, die Voraussetzungen, die Bemessungsgrundsätze und das Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen in den Bereichen: a. Förderung des Schweizer Filmschaffens; b. Förderu…
1 Diese Verordnung gilt für die Filmförderung in der Schweiz. 2 Für die Vergabe des Schweizer Filmpreises gilt sie, soweit die Verordnung des EDI vom 30. September 2004 über den Schweizer Filmpreis nichts anderes vors…
In dieser Verordnung bedeutet: a. Kinofilm b. Schweizer Film 1. der von einem Unternehmen in der Schweiz allein produziert oder gemeinsam mit einem oder mehreren Unternehmen mit Sitz im Ausland koproduziert wird, und 2. der…
1 Finanzhilfen der Filmförderung können nur von Personen beantragt werden, die einen Bezug zur Schweiz haben. 2 Natürliche Personen müssen über das Schweizer Bürgerrecht verfügen oder Wohnsitz in der Schweiz haben.…
1 Wer einen Projektbeitrag nach dem 2. Titel 2. Kapitel beantragt, muss nachweisen, dass alle massgeblich beteiligten natürlichen und juristischen Personen unabhängig sind. 2 Sie dürfen nicht ganz oder teilweise im Bes…
1 Wer eine Finanzhilfe beantragt, muss Gewähr dafür bieten, dass die zu fördernde Aufgabe professionell ausgeführt wird und dass dabei angemessene Vorkehrungen zum Schutz von Angestellten und beauftragten Personen vo…
1 Der Bund fördert das Schweizer Filmschaffen durch selektive, erfolgsabhängige und standortbezogene Finanzhilfen an die Entwicklung und Herstellung von Filmprojekten sowie an die Auswertung von Filmen. 2 Dieser…
1 Es werden nur Schweizer Filme und anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen gefördert. 2 Für das Treatment- und Drehbuchschreiben werden nur Finanzhilfen gewährt, wenn die zu fördernden Tätigke…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
