Législation

Bundesgesetz vom 11. Dezember 2009 über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG)

SR 442.1 · KFG · 50 Artikel

Kulturförderungsgesetz (SR 442.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (50 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Dieses Gesetz regelt: a. die Kulturförderung des Bundes in den Bereichen: 1. Bewahrung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes, 2. Kunst- und Kulturschaffen einschliesslich Nachwuchsförderung, 3. Vermittlung vo…

Art. 2, Geltungsbereich

1 Die Kulturförderung des Bundes nach den folgenden Spezialgesetzen bleibt vorbehalten: a. Nationalbibliotheksgesetz vom 18. Dezember 1992 ; b. Museums- und Sammlungsgesetz vom 12. Juni 2009 ; c. Bundesgesetz vom 6. O…

Art. 3, Ziele

Die Kulturförderung des Bundes hat zum Ziel: a. den Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu stärken; b. ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot zu fördern; c. günstige Rahmenbedingungen fü…

Art. 4, Subsidiarität

Der Bund ergänzt in seinem Zuständigkeitsbereich die kulturpolitischen Aktivitäten der Kantone, Städte und Gemeinden.…

Art. 5, Koordination und Zusammenarbeit

1 Der Bund nimmt bei der Festlegung seiner kulturpolitischen Schwerpunkte Rücksicht auf die Kulturpolitik der Kantone, Städte und Gemeinden und arbeitet soweit erforderlich mit ihnen zusammen. 2 Er kan…

Art. 6, Gesamtschweizerisches Interesse

1 Der Bund unterstützt unter Vorbehalt von Artikel 12 nur Projekte, Institutionen und Organisationen, an denen ein gesamtschweizerisches Interesse besteht. 2 Ein gesamtschweizerisches Interesse liegt i…

Art. 7, Öffentlich zugängliche Projekte

Der Bund unterstützt nur Projekte, die öffentlich zugänglich sind.…

Art. 8, Priorisierung

Der Bund unterstützt bevorzugt Projekte, die: a. der Bevölkerung den Zugang zur Kultur ermöglichen oder erleichtern; b. einen besonderen Beitrag zur Bewahrung oder Entwicklung der kulturellen oder sprachlichen Vielfalt…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).