Législation

Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)

SR 441.11 · SpV · 35 Artikel

Sprachenverordnung (SR 441.11) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (35 Artikel)

Art. 1, Geltungsbereich des 2. Abschnitts SpG

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 ( AS 2014 2987 ). Geltungsbereich des 2. Abschnitts SpG (Art. 4 Abs. 2 SpG) Bereitet eine Einheit der Bundesverwaltung in den Fällen nach Artikel 4 Absatz 2…

Art. 2, Verständlichkeit

(Art. 7 SpG) 1 Die zu veröffentlichenden Texte des Bundes sind in allen Amtssprachen sachgerecht, klar und bürgerfreundlich sowie nach den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter zu formulieren…

Art. 3, Rätoromanisch

(Art. 11 SpG) 1 Die Bundeskanzlei koordiniert innerhalb der Bundesverwaltung die Übersetzungen ins Rätoromanische und die Veröffentlichung der rätoromanischen Texte. 2 Die Texte werden in Zusammenarbeit mit der Standesk…

Art. 4, Internet

(Art. 12 Abs. 2 SpG) 1 Die Einheiten der Bundesverwaltung stellen die wichtigsten Inhalte ihrer Internetseiten in Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Die wichtigsten Inhalte bestimmen sich nach der Bedeutung…

Art. 5, Völkerrechtliche Verträge

(Art. 13 SpG) 1 Völkerrechtliche Verträge können in englischer Sprache abgeschlossen werden, wenn: a. eine besondere Dringlichkeit vorliegt; b. eine spezifische Form des Abkommens dies erfordert; oder c. es…

Art. 6, Chancengleichheit für die Angestellten der verschiedenen Sprachgemeinschaften

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 ( AS 2014 2987 ). Chancengleichheit für die Angestellten der verschiedenen Sprachgemeinschaften (Art. 9 und 20 SpG) 1 Die Arbeitgeber des Personals der Verwa…

Art. 7, Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 ( AS 2014 2987 ). Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung (Art. 20 Abs. 2 SpG und Art. 4 Abs. 2 Bst. e BPG) 1 Bei der Vertretung der Spra…

Art. 8, Sprachkenntnisse des Bundespersonals

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Aug. 2014, in Kraft seit 1. Okt. 2014 ( AS 2014 2987 ). Sprachkenntnisse des Bundespersonals (Art. 20 Abs. 1 SpG und Art. 4 Abs. 2 Bst. e bis BPG) 1 Die Arbeitgeber nach Artikel 6 Absatz 1 sorgen…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).