Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
SR 441.1 · SpG · 28 Artikel
Sprachengesetz (SR 441.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 22, geändert (RO 2025 663) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 22a, geändert (RO 2025 663) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 7, geändert (RO 2016 689) in Kraft seit dem 01.01.2017
- Art. 10, geändert (RO 2015 3977) in Kraft seit dem 01.01.2016
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (28 Artikel)
Dieses Gesetz regelt: a. den Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden und im Verkehr mit ihnen; b. die Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften; c. die Unterstützung der m…
Mit diesem Gesetz will der Bund: a. die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz stärken; b. den inneren Zusammenhalt des Landes festigen; c. die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen…
1 Der Bund beachtet bei der Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere folgende Grundsätze: a. Er achtet darauf, die vier Landessprachen gleich zu behandeln. b. Er gewährleistet und verwirklicht die Sprachenfreiheit in allen B…
1 Dieser Abschnitt gilt für folgende Bundesbehörden: a. die Bundesversammlung und ihre Organe; b. den Bundesrat; c. die Bundesverwaltung nach Artikel 2 Absätze 1–3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes…
1 Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch ist Amtssprache im Verkehr mit Personen dieser Sprache. 2 Die Bundesbehörden verwenden die Amtssprachen in ihren Standardformen.…
1 Wer sich an eine Bundesbehörde wendet, kann dies in der Amtssprache eigener Wahl tun. 2 Die Bundesbehörden antworten in der Amtssprache, in der sie angegangen werden. Sie können sich mit den Personen, die an sie ge…
1 Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen. 2 Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen; er sorgt insbesondere…
1 In den Beratungen der eidgenössischen Räte und ihrer Kommissionen äussert sich jedes Mitglied in einer Landessprache seiner Wahl. 2 Für die Behandlung in den Räten und in ihren Kommissionen müssen Botschaften, Ber…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
